Darf man beim Auto das Kennzeichen vorne weg lassen?

22 Antworten

Nein, darfst Du nicht weglassen, geregelt in §10 Abs 5 der FZV

§10(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.

In Abs 7 findest Du die genau Beschreibung der Anbauposition

(7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad
gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht
weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene
Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres
Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der
Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.

Wenn Du das vordere Kennzeichen wegläßt, ist das ein Kennzeichenmißbrauch, das ist eine Straftat und geregelt in §22 StVG

§ 22 StVG
Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,

wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer
Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bestraft
.

Nütz auch nix, wenn jemand anderes das Schild abbaut und Du fährst, geregelt in §22 StVG Abs 2

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen
oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger
Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in
Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder
unterdrückt worden ist.

Es gibt eine Zulassungsverordnung. Darin steht, das der PKW vor und hinten ein Kennzeichen haben muss.

Nimm doppelseitiges Klett-Klebeband und vollflächig auf Nummerschild und Stoßstange kleben. Hält auch Waschstraßen aus.

Man kann die Kennzeichen auch kleben, und ja er braucht vorne eins.