Darf man auf der Straße Menschen ansprechen und für ein Geschäft werben?
Angenommen man arrangiert mit einem Studenten, dass dieser für unser Geschäft auf der Straße Werbung macht, indem er wahllos Menschen anspricht.
Was darf er bzw. muss er beachten? Darf man überall Personen ansprechen mit dem Ziel für das Geschäft zu werben?
Gibt es rein rechtlich Blockaden bzw. ist sowas überhaupt erlaubt? Es werden keine Flyer verteilt. Man wird nur mit der Person reden.
2 Antworten
Er darf nur passiv werben. Er kann ein Werbeplakat halten, und wenn er angeredet wird, Fragen beantworten, aber nicht aktiv die Menschen ansprechen.
So wie du das schilderst ist das nach § 7. des UWG ist diese Art der Werbung verboten:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/belaestigendewerbung/