Darf ich Zigaretten & Alkohol weiterverkaufen? (Zollfreie Ware)
Hallo, ich würd gerne mal wissen, ob ich Zigaretten, alkohol, eau de toilett usw. die ich im Ausland gekauft habe, in deutschland verkaufen darf. Ps.: Es handelt sich** nicht** um Schmuggelware! Ich würde diese Waren im Rahmen meiner Freimenge importieren dürfen.
5 Antworten
Gewerblich nicht ( dafür müsstest Du dann ein Gewerbe anmelden, Steuern zahlen usw.). Gewerblich ist es, wenn es regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht gemacht wird.
Wenn Du ab und zu mal Freunden eine Stange mitbringst und verkaufst ist das sicher in Ordnung. Machst Du das regelmäßig, dann ist das eben irgendwann gewerblich. Die Übergänge sind fließend....
Mir fällt da noch das Beispiel der ebay Händler ein, die vom Finanzamt angeschrieben wurden. Eigene Sachen weiterverkaufen ist ok, aber wenn Du laufend die gleichen Artikel über ebay verakufst, sieht das eben schnell nicht mehr nach einem Privatverkauf, sondern nach gewerblichen Handel aus.
Da Du immer die gleichen Artikel verkaufst wäre es recht schnell schon gewerblich. Die andere Sache ist aber, ob es überhaupt jemand merkt. Wo kein Kläger, da kein Richter usw.
Nein, die Freimenge ist nur für den eigenen Verbrauch. Unversteuerte zollfreie Waren darfst du nicht verkaufen.
willste das etwa finanzamt melden??
Bedenke bitte auch, dass fuer die Einfuhr von den Kanaren die gleichen Zollbestimmungen gelten wie ruer die von ausserhalb der EU. Abgabenfrei darfst du von dort also nur 1 Stange Zigaretten mitbringen und keine 4 (wie sonst in der EU).
Die abgabenfreie Einfuhr ist aber sowieso nur zum persoenlichen Verbrauch gedacht und somit darfst du die Sachen auch nicht verkaufen. Wo aber kein Klaeger ist ...
Solange du die Sachen nicht bei irgendeinem "Bazar" gekauft hast und somit Original sind, ja sind ja nun keine Mengen bei denen man vom Gewerblichen Verkauf reden kann, hab auch ne Stange Zigaretten mitgebracht obwohl ich Nichtraucher bin und die verkaufe ich auch, zwar für den Einkaufspreis aber das ist ja egal, für einen überhöhten Preis kriegst du es ja echt nicht weg.
Grundsätzlich, 👉nein👈, im Sinne des Gesetzes; nur für sich und Angehörige des eigenen Haushaltes mitbringen oder verschenken.
Liebe Grüße
Nein ich will das selbstverständlich nicht den finanzamt melden, nur ich hab gesehen das billigflieger jetzt auf die kanaren fliegen, und weil ich da ne wohnung habe, hab ich mir gedacht das ich da jetzt öfter hinfliegen könnte (auch übers we mal so). Das würd sich ja normalerweise nicht lohnen, aber wenn der flug nur 70€ kostet (hin+zurück), dann kann ich ja da zollfrei einkaufen und die sachen hier über ebay etc. in Deutschland weiterverkaufen. Ich mein ne stange kippen für 17€ einkaufen und für 50 weiterverkaufen, das gleiche machst du noch mit parfüm und dann hätte man das geld wieder raus...