Darf ich ohne weiteres in einer Mietwohnung Löcher Bohren?
Guten Tag,
momentan befinde ich mich mitten im Umzug. Und in meiner neuen Wohnung würde ich gerne meine Dartscheibe aufhängen. Diese wiegt schon ein paar Kilo und deshalb muss das Loch zwingend gebohrt werden.
Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen? Weil ich hätte da auch noch eine Aufhängung für meinen Flachbildschirm sowie 2 Regale die an die Wand sollen.
Gruß
9 Antworten
Das Bohren in Wände zwecks Anbringung diverser Gegenstände gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Di brauchst das nicht beantragen und es bedarf keiner Erlaubnis. Du solltest dabei nur die Ruhezeiten beachten (13 bis 15 Uhr und 19 bis 7 Uhr).
Ruhezeiten
13 bis 15 Uhr und 19 bis 7 Uhr
Wo steht in der Frage etwas von "Kloster"?
Ich weiß, ich weiß, es gibt "Hausordnungen", in denen derartige "Ruhezeiten" stehen ... in der, die einem meiner Mietverträge beiliegt, steht sogar, dass Kinder nicht auf dem Hof spielen dürfen ... Papier ist ja sooo geduldig ...
Danke sehr. Jetzt bin ich beruhigt und kann loslegen.
Du musst bei deinem Auszug den Zustand wieder herstellen, den die Wohnung bei deinem Einzug hatte. Also: Dann die Löcher zugipsen, Wand neu streichen.
Bohre keine Löcher in Fliesen! Falls im Bad etwas aufgehängt werden muss, dann verwende am besten Klebehaken oder bohre die Löcher zumindest in die Fugen.
Aber in eine normale Wand darfst du natürlich bohren.
Wenn notwendig darf auch in Fliesen gebohrt werden.
Das sollte man allerdings mit dem Vermieter abstimmen...
Darf ich ohne weiteres in einer Mietwohnung Löcher Bohren?
Man darf.
Fragen muss man den Vermieter auch nicht.
Der Gurndzustand der Wohnung muss nach deinem Auszug wiederhergestellt werden. Die Löcher sollten dann also wieder verschlossen und möglichst nicht mehr sichtbar sein.
Ansonsten kannst du Löcher bohren wie du magst
Danke sehr. Also wird heute losgebohrt!
Grundsätzlich gehört das zum normalen Gebrauch der Mietsache. Du musst nur bei Auszug die Löcher wieder verschließen.
Aber auch nur dann, wenn es eine wirksame Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag gibt.
Das kann für Trockenbauwände aus Rigips stimmen. Für tragendes Mauerwerk nicht unbedingt.
Im Zweifel sollte man immer Nachfragen!
tragendes Mauerwerkt wird von ein paar 6er oder 8er-Löchern nicht beschädigt. Das gehört zum normalen Gebrauch einer Mietsache.
Es wurde aber nach Löchern gefragt und nicht nach kleinen Löchern...
Es geht um das Aufhängen einer Dartscheibe und von Regalbrettern. Dass dafür keine riesigen Löcher notwendig sind, sondern nur Dübellöcher, dürfte offensichtlich sein.
Deswegen spricht der Fragesteller ja auch von Löcher bohren und nicht von Löcher reinschlagen.........Himmel
Wenn notwendig darf auch in Fliesen gebohrt werden. Das gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Sollte im MV etwas gegenteiliges vereinbart worden sein, ist das unwiksam.