Darf ich nach Führerscheinentzug noch mit dem Schlepper oder Kleinroller noch am Straßenverkehr teilnehmen ?
5 Antworten
Du solltest als erstes mal genau erklären, was du mit Führerscheinentzug meinst.
Es gibt den Entzug der Fahrerlaubnis, was sich über 3 und mehr Monate erstreckt. In dieser Zeit darfst du, wie es z.B. von @ginatilan beschrieben wurde, zumindest Mofas fahren.
Meinst du mit Führerscheinentzug jedoch ein Fahrverbot z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit usw, dann ist das etwas anderes. Hier wird nämlich keine Fahrerlaubnis entzogen sondern es wird dir durch das Fahrverbot verboten, überhaupt mit einem Kraftfahrzeug zu fahren. Somit darfst du in dieser Zeit auch kein Mofa führen.
Wichtig wäre jtetzt also zu erklären, was du mit dem Führerscheinentzug meinst.
Schlepper definitiv nicht, dazu braucht es einen FS, Kleinroller, sprich Mofa, siehe @ginatilan. Was wurde verordnet, Führerscheinentzug oder Fahrverbot?
Hallo
wenn du einen Fahrerlaubnisentzug hast darfst du nur noch ein Mofa fahren
aber nur wenn du die Prüfbescheinigung dafür hast (die dürftest du auch während dem Entzug machen)
oder wenn du vor dem 01.04.1965 geboren bist, dann benötigst du keine Prüfbescheinigung
welche Kraftfahrzeuge du noch ohne Fahrerlaubnis fahren dürftest steht auch hier im Gesetz:
Neee.... Leider bist du in allem eingeschränkt, was auf deinem Führerschein drauf stand. Fahrrad fahren darfst du dennoch! ;)
Du kannst alles fahren aber leider nur auf privaten Grundstücken auf der Straße und ohne Führerschein fällt mir spontan nur ein ferngesteuertes Auto ein
dann solltest du dich informieren bevor du die Tastatur benützt
siehe meine Antwort, dort ist das Gesetz verlinkt in dem steht was der Fragesteller alles fahren darf
und zwar auf öffentlichen Straßen
Nein, das darfst du nicht!
wieso nicht?
Kleinroller, damit meinte der Fragesteller zu 100% ein Mofa
Woher willst du denn wissen, was der Fragesteller meinte?
Das läßt sich leicht ergoogeln. Ein Mofa ist auf jeden Fall kein Kleinroller!
okay, dann kann sich ja der Fragesteller dazu äußern was er damit meinte:-)
es gibt durchaus Fahrzeuge die auch ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen, nicht nur den Drahtesel