Darf ich in Österreich(W) Münzen aus öffentlichen Brunnen nehmen wenn kein Schild steht?
1 Antwort
Nein. Das ist Diebstahl.
Hier beantwortet.
Prinzipiell ist die Münze eine herrenlose Sache nach BGB §958 (1):
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
aber:
Falls ein Aneignungsrecht eines Dritten besteht, dann verletzt Du dessen Recht auf Aneignung. Siehe BGB §958 (2)
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist.
BLAEKK
13.09.2021, 13:03
@Thomas849
Richtig.
frodobeutlin100
12.09.2021, 12:32
ist zwar in Österreich - da ist aber genauso nur das Gesetzbuch und der § heißt anders
BLAEKK
12.09.2021, 12:32
@frodobeutlin100
Danke!
Also kurz gesagt nein?