Darf ich eine Zweite Person auf meinen Roller mitnehmen?

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Hallo DanielAVGN,

mit der Prüfbescheinigung für Mofas, die übrigens seit dem 01.01.2017 "Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h" heiß, darfst Du folgende Fahrzeuge Führen:

 
  • 1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
  • 1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Bereits vor 4 Jahren am 19.01.2013 wurde der von mir fett dargestellte Gesetzestext der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt. Und bereits seit diesem Datum darf man mit der Prüfbescheinigung / Ausbildungsbescheinigung auch zweisitzigen Fahrzeuge Führen und auch dementsprechend eine zweite Person mitnehmen.

Zwar steht in vielen Fahrzeugpapieren, dass es sich um ein Einsitziges Fahrzeug handelt, aber es gibt keine Vorschrift, die es verbietet mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren angegeben zu transportieren. Die StVO besagt nur:

§ 21 StVO - Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

  1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
  2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
  3. in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen. 

Hat das Fahrzeug also tatsächlich zwei Sitzplätze, wie das bei den meisten Rollern der Fall ist, darf man auch eine zweite Person mitnehmen.

Nur derjenige der auf einem Kraftrad ohne zweiten Sitz eine zweite Person mitnimmt muss laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgender (schriftlicher) Verwarnung rechnen.

Tatbestandsnummer: 121100

Tatvorwurf: Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person.

Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 97 BKat

Verwarnungsgeld: 5,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein.

Dann hast Du gefragt:

Das mit Erwachsenen ist doch ab 16+ gemeint oder ?

Das gesetzt kennt im Bezug auf die Mitnahme einer zweiten Person nur folgende Aussage (Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__10.html)

Auszug aus § 10 der FeV

(4) Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 oder auf einem Kleinkraftrad nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1b mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein.

Das heißt im Klartext: Wenn Du ein Kind unter 7 Jahren auf Deiner Mofa mitnehmen willst, musst Du mindestens 16 Jahre sein. Wenn Du aber einen Freund mitnehmen willst, der 7 Jahre oder älter, sprich gleichaltrig ist, ist dieses erlaubt. 

Schöne Grüße
TheGrow

Im letzten sat steht es ja, dass erwachsene personen auf gedrosselten 2sitzer mofas mit genommen werden dürfen

DanielAVGN 
Beitragsersteller
 13.06.2017, 23:01

Ist dies offiziell ? 

Hunterallstar99  13.06.2017, 23:10
@DanielAVGN

Ein Paragraph der Fahrerlaubnisverordnung wird wohl offiziell sein, meinst du nicht auch?

DanielAVGN 
Beitragsersteller
 13.06.2017, 23:30
@Hunterallstar99

Ich hab das ja nur auf einer Seite gefunden. Fahrlehrerverband. Aber es gibt kein Paragraphen sondern eine Ausnahme (?) 

in der Betriebserlaubnis stehen 2 Personen - Sitz und Fußrasten sind vorhanden - du kannst und darfst mit 2 Personen fahren. War früher nicht so - wurde zum Guten geändert