Darf ich die scheibe einschlagen wenn ein kind im auto sitzt?
Hallo, darf ich eine autoscheibe einschlagen um an ein Kind/Tier zu kommen was im auto sitzt und z.b. weint ? Oder wenn die sonne in das auto einstrahlt so das das kind leidet?
Ich meine, wenn ich die polizei rufe, ist die ja nicht sofort da und in dieser Zeit könnte ja dem Kind irgendwas passieren
16 Antworten
Wenn ein Kind in einem warmen Auto sitzt und weint, kann das alle möglichen Gründe haben.
Ich würde die Scheibe nicht einschlagen, sondern die Polizei rufen. Die können den Halter ausfindig machen.
Die Scheibe einzuschlagen ist das letzte Mittel, und das wrüde ich nur tun, wenn das Kind in einer unnatürlichen Haltung und bewegungslos im Auto liegt.
Ein Kind stirbt nicht gleich in einem warmen Auto.
Das gibt es nur im Fernsehen.
Im Sommer bei mehr als 35°C im Schatten ist es für ein Kind definitiv lebensbedrohlich wenn es in einem Auto eingesperrt ist, das in der Sonne steht. Dann hat es nämlich über 40°C in der Sonne und das Auto heizt sich immer mehr auf, da wäre man schnell bei über 50°C und das kann tödlich enden.
Wenn ich sehen würde, dass das Kind wirklich wegen der enormen Hitze leidet und weinend versucht sich aus dem Auto zu befreien, würde ich sofort die Scheibe einschlagen. Das sagen alle so, aber in diesem Fall tut man das, weil man nicht drüber wegschauen kann einem zu helfen. Wenn man später feststellt, dass man ein Leben hätte retten können, wenn man gehandelt hätte, dann würde man sich bis ans Lebensende Vorwürfe machen und das hätte bestimmt noch andere psychische Folgen für die Eltern und sich.
DAS währe übrigends eine Straftat... heißt dann unterlassene Hilfeleistung
Nein. das wäre Sachbeschädigung. 112 anrufen, mit Meldung: Kind im verschlossenen PKW - Hitzestau.
das frage ich dich zu deinem Post.
Ein Krankenwagen braucht durchschnittlich ca. 8 Minuten bis zum Unfallort. So und wenn das Kind gerade bewusstlos ist? Dann kann es sein, dass "Tatü-Tata" zu spät kommt und das Kind keine Überlebenschance hat. Also: Schwachsinn! Schlag die Scheibe ein und rette das Kind oder das Tier, wenn es Notwendig ist. Wenn das Kind ansprechbar ist, kannst du ihm Fragen stellen, z.B., ob es die Handynummer der Eltern kennt. Wenn du dir nicht sicher bist, ob es dem Kind wirklich gut geht oder nicht, auch wenn es ansprechbar ist, kannst oder solltest du zusätzlich den Krankenwagen rufen. Wenn das Kind nicht ansprechbar ist und du vermutest, es sei Bewusstlos, rufen auf jeden Fall den Krankenwagen.
Ich glaube wenn "nur" ein Hund im Auto ist, darf man das Fenster nicht einschlagen, weil Tiere lt. deutschem Gesetz nur Objekte sind. Korrigier mich, wenn ich falsch liege.
Vor dem Gericht ist das so, aber auch vor dem Gewissen? Also ich würde auch das Fenster einschlagen um einen Hund zu retten. Falls nötig würde ich auch für die Scheibe bezahlen. Das Leben des Hundes wäre mir mehr wert als die Scheibe.
Genau und danach gleich auflegen!
Wenn z.B. durch die Sonneneinstrahlung eine Lebensgefahr für das Kind besteht, darfst du die Scheibe einschlagen. Das Leben des Kindes ist höher einzuschätzen als die Kosten für eine neue Scheibe. Wenn das Kind allerdings nur weint, weil es müde oder gelangweilt ist, also keine Gefahr für seine Gesundheit besteht, dann darfst du die Scheibe natürlich nicht einschlagen.
Was von außen allerdings schwierig einzuschätzen ist. Schon wenn ein Kind so vor einem steht ist es nicht einfach zu entscheiden ob es einfach so weint oder in der Tat etwas hat. In sofern würde ich, wenn ich ein weinendes Kind in einem Auto sehe, und das Kind selbst nicht in der Lage ist Türen oder Fenster zu öffnen oder zu signalisieren das alles Okay ist, auch die Scheibe einschlagen um zu helfen.
Ich denke, du hast noch nie ein Kind gesehen, dass im Auto in der prallen Sonne eingesperrt war. Ich hatte dieses Erlebnis vor ein paar Jahren. Das Auto stand auf dem oberen Parkdeck eines Einkaufszentrums. Aussentemperatur ca. 35°C im Schatten. Das Kind (ich schätze es war nicht älter als 1 Jahr) konnte nur noch weinen und nicht mehr schreien. Das Gesicht war knallrot und schweissgebadet. Als ich gerade mit einer Eisenstange (auf dem Parkdeck war gerade eine Baustelle) die Seitenscheibe auf der Fahrerseite einschlagen wollte, kam die Mutter und meinte, sie hätte das Fenster doch extra offen gelassen. Hatte sie auch - ganze 2 Zentimeter. Mit der Stange hätte ich in dem Moment gerne etwas anderes eingeschlagen als die Scheibe.
Das arme Kind... Solche Mütter müsste man zwangssterilisieren.
Damit machst du dich mit dem vermeindlichen Täter gemein.
Wenn eine deutlich sichtbare Gefährdung von Kind oder Tier vorliegt, dann ja. Diese Gefahr besteht aber lediglich, wenn das Auto brennt, selbsttätig ins Rollen geraten ist oder von einer flutwelle erfaßt zu werden droht.
Du weisst, dass ein Auto sich extremst aufheizt, wenn es abgeschlossen und mit Türen und Fenstern zu in der prallen Sonne steht? Es kommt zum Hitzestau, das Kind kann ersticken, einen Hitzschlag kriegen, etc. das kommt gar nicht mal so selten vor.
Also ich hab zwar keine ahnung aber was du gerade sagst klingt ziemlich dumm
Falsch, auch bei "Kind/Tier im Auto in praller Sonne" liegt eine sichtbare Gefährdung vor!
Hast du eigentlich auch nur 1 Sekunde nachgedacht, bevor du diesen Schwachsinn gepostet hast?