Darf ich als Mieter meine selbst eingebrachten Bodenbeläge beim Auszug entfernen?
Als Mieter eines Einfamilienhauses habe ich sämtliche Böden, also Laminat und Teppichböden selbst kaufen und verlegen müssen, da sich der Vermieter weigerte, neue Böden anzuschaffen. Die Böden waren teilweise schon 20 bis 30 Jahre alt, also im Prinzip kaputt. Des öfteren habe ich den Vermieter darauf aufmerksam gemacht und ihn gebeten, doch mal auf seine Kosten die Böden zu erneuern.Er hat sich dagegen gewehrt mit seiner Aussage, was ihn unsere Böden angehen, dafür sind wir selbst zuständig. Jetzt ist es so, dass wir eine andere Wohnung gefunden haben. Wir möchten nun gerne die von uns eingebrachten Böden entfernen, da die alten Böden vom Vermieter noch darunterliegen. Ist das erlaubt? Im Mietvertrag ist nichts vereinbart.
7 Antworten
Darf ich als Mieter meine selbst eingebrachten Bodenbeläge beim Auszug entfernen?
Eigentlich sogar "müssen". Fast alle Dinge, die Du in die Wohnung eingebracht hast, musst Du entfernen, sofern Ihr Euch nicht über einen Verbleib einigt.
Du musst den Ursprungszustand wiederherstellen.
Schwierig wird es nur dann, wenn der Bodenbelag fest verklebt wurde. Hier greift dann einerseits der § 93 BGB, wodurch "Eurer" Bodenbelag zu einem wesentlichen Bestandteil der Wohnung geworden ist (also in das Eigentum des Vermieters übergegangen ist), andererseits könnt Ihr nicht wirklich den Ursprungszustand wiederherstellen, da der Kleber nicht rückstandslos zu entfernen ist.
Fußböden sind natürlich Sache des Vermieters, nicht des Mieters. Nur wenn ein Boden über das übliche Maß der Abnutzung hinaus beschmutzt oder beschädigt ist, kann der Vermieter den Mieter anteilig dafür aufkommen lassen.
Wenn Du die Böden nun heraus nimmst (was Dir zusteht), muss der alte Zustand wieder hergestellt werden.
Du hast den schlechten, mehrfach reklamierten Zustand hoffentlich dokumentiert! Du läufst sonst Gefahr, dass unterstellt werden könnte, der alte Boden sei jetzt so schlecht, weil etwas darüber gelegt wurde.
Wenn der alte Boden nicht beschädigt ist oder wird, darfst Du das!
Die Bodenbeläge sind deiner Beschreibung nach dein Eigentum und du darfst damit machen was du willst.
Das stimmt natürlich. Der Urzustand muss wieder hergestellt werden.
Es sei denn, der Bodenbelag wurde fest verklebt. Dann greift der § 93 BGB, wonach der Belag in das Eigentum des Vermieters übergegangen ist.
Hier könnte der Fragesteller dann aber die Kosten des Belags im Sinne des § 539 BGB geltend machen.
Hallo,
Du kannst alles was Dir gehört aus der Wohnung entfernen. Es ist nur wichtig, das Du alles in den Originalzustand versetzt.
Alles Gute
Nur insofern richtig, als das der Vermieter dann aber den Zustand wie bei Übergabe (abzüglich einer Abnutzung während der Mietzeit) vorfindet.