Darf ich als 13 Jähriger einen 200€ Monitor bei Mediamarkt kaufen?
Weil in Deutschland es sehr komische Gesetzte gibt und ich denn Monitor bar bezahlen möchte und ihn alleine Kaufen will
10 Antworten
Das kannst du kaufen, aber wenn Deine Eltern das nicht wollen, ist der Kauf "nichtig" also ungültig und deine Eltern können das Ding zurück bringen, in welchem Zustand auch immer und das Geld zurückverlangen.
Kannst es ja erst mal versuchen und wenn es nicht klappt, nimmst deine Eltern mit. Aber ich glaube nicht, dass Media-Markt zum Beispiel, sich weigern würde, Dir das Teil zu verkaufen.
Der Laden kann es dir verbieten denn du bist noch nicht vollkommen geschäftsfähig. Angenommen du würdest den kaputt machen und deine Eltern würden danach dich und den Schrotthaufen zurückbringen und sagen, dass sie mit dem Kauf nicht einverstanden waren, dann müsste der MediaMarkt das Geld zurück erstatten. 200€ sind nicht mehr im Bereich des Taschengeldes.
Du kannst es also versuchen aber es muss nicht zwangsläufig gelingen
Der Laden kann es dir verbieten
besser: der Laden verkauft es ihm gar nicht. Die können sich ihre Kunden selbst aussuchen;
verbieten könnten die Eltern
Die Gesetze sind nicht komisch, sie sind nur sehr allgemein. Der sogenannte Taschengeldparagraph, auf dem du ansprichst, stammt von 1899. Inzwischen haben wir nicht nur mehrfach die Währung gewechselt, sondern der Wert hat sich auch geändert. Deswegen gibt das Gesetz auch keine spezielle Summe vor.
Heißt also auch, dass im Endeffekt Media Markt entscheidet ob sie dir den Monitor verkaufen oder nicht. 200 € und 13 Jahre ist für mich grenzwertig. Ich würde dir den nicht verkaufen. Außerdem haben die Eltern in dem Fall sowieso das letzte Wort und entscheiden über den Kauf, daher ist es besser wenn ein Eltern mit zum Kauf nimmst.
Ich weiß nicht, was du unter "komischen Gesetzen" verstehst. In § 110 BGB steht ganz eindeutig, dass ein Minderjähriger Einkäufe tätigen darf, die er mit eigenen Mitteln bezahlt. Allerdings kann jeder Verkäufer Zweifel daran haben, ob diese 200€ "eigene Mittel" im Sinne dieses Gesetzes sind. Er kann dir also den Kauf verwehren, wenn er nicht in Gefahr laufen will, dass deine Eltern das Teil am nächsten Tag wieder zurückbringen. Auf der sicheren Seite bist du also nur, wenn Papa oder Mama mitkommen.
Was ist an den Gesetzen komisch?
Komisch ist wohl eher, dass du kein Elternteil dabei haben willst.
Meine Mutter hat halt sehr wenig Zeit und wenn sie mal Zeit hat will sie Ruhen das ist halt mein Problem.Ich meine halt wenn die Eltern keine Zeit haben heißt es das Kinder sich nicht das kaufen können was sie wollen ich habe schon so lange gespart!
Ok- ich verstehe dich zwar, aber wenn du mit deiner Mum sprichst und sie bittest mit dir zu MM zu gehen, macht sie das bestimmt auch. Vllt. hast du ja auch ne Omi oder große Schwester ;-)
Lg
Nachtrag:
§ 110 BGB [Vertragsschluss durch Bewirken der vertragsmäßigen Leistung, Taschengeldparagraf]
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.