Darf eine 14 jährige selbst ein iPhone/Smartphone kaufen?
Die Frage steht ja eigentlich schon oben. Ich will mir bald vielleicht ein iPhone kaufen (nur das Handy an sich, ohne Vertrag oder so dazu). Ich würde es selbst kaufen und deswegen halt auch bar bezahlen, wahrscheinlich bei Mediamarkt oder Saturn. Aber weil es ja schon relativ viel kostet (iPhone 7 zb ca 700-800€), weiß ich nicht, ob ich es überhaupt alleine kaufen dürfte. Ich weiß, dass ich Handys an sich selber kaufen darf, weil ich das bei meinem letzten auch gemacht habe. Das hat aber auch nur 200€ gekostet, also deutlich weniger als ein iPhone. Gibt es eine Grenze, bis zu welchem Preis 14 jährige etwas alleine kaufen dürfen?
7 Antworten
Du bist beschränkt geschäftsfähig.
Also kannst du nur Rechtsgeschäfte eingehen die für dich nur Vorteile haben (z.B. dir das iPhone schenken lassen).
Ebenso kannst du Geschäfte wirksam abschließen mit Geld, welches du dir selbst erarbeitet hast (eigenen Mitteln) oder welches dir zur freien Verwendung überlassen wurde.
Da ich aber als Marktleiter das nicht überprüfen kann ob diese Situationen vorliegen, würde ich dir keins verkaufen ohne dass ein Elternteil dabei am Start ist und abnickt.
Wenn es dich interessiert: §§ 106 ff BGB.
Nein, eine Grenze gibt es nicht direkt. Es gibt "nur" den Taschengeldparagraphen. Allerdings ist der etwas schwammig. Bei so teuren Artikeln greift der aber eh nicht mehr.
Die Verkäufer DÜRFTEN es dir zwar Verkaufen, werden es aber kaum machen, denn wenn die Eltern kommen und sagen ne, ne Leute mit dem Kauf war ich nicht einverstanden, dann müssen sie das Teil zurücknehmen. haben dadurch Unkosten und Schererein.
Es gibt zwar einen Taschengeldparagraphen der nur Käufe bis 100€ zulässt, die Realität sieht aber anders aus. Im Mediamarkt und co interessiert es niemanden, ob du 14 oder 44 bist.
Es gibt im § 110 BGB keinen konkret genannten Geldbetrag.
Wenn du die 100,- € aus Urteilen hast, bitte die Aktenzeichen posten, dann könnte man sagen dies sei der Tenor der Rechtsprechung und man hätte eine Orientierung.
Da gilt der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB):
http://www.taschengeldparagraph.com/ lesen und verstehen!
Wenn wir es richtig nehmen, dann darfst du keine Rechtsgeschäfte abschließen in deinem Alter.