Darf ich 3 m Holzlatten auf dem Autodach + (Spanngurte + Decke) ohne Träger transportieren?
5 Antworten
Entgegen aller anderen Antworten darfst Du die Latten so nicht fahren.
Mal abgesehen von den Abmessungen, die dürften kein Problem sein. Dies wurde schon in den anderen Antworten behandelt. Wenn die Dachlatten die Fahrzeugabmessungen nicht, oder nur in dem Ausmaß überragen wie in der StVO §22 angegeben ist es kein Problem.
Problem ist nur die Ladungssicherung, dies stellt ein massives Problem dar.
Parallel zur StVO §22 sind in diesem § auch die "anerkannten Regeln der Technik" erwähnt.
Die anerkannten Regeln der Technik sind eine Vorschriftensammlung wie die Ladung auf Fahrzeugen zu sichern ist. Hier wird erläutert mit wie vielen Verzurrmaterialien und mit welchen Techniken diese anzulegen sind um die Ladung sicher im Fahrbetrieb am Fahrzeug zu halten.
Grundlegend muss im "normalem Fahrbetrieb" die Ladung trotz Vollbremsung am Fahrzeug verbleiben und darf keinen oder irgendetwas gefährden. Dies ist auf einem Autodach ohne vorderen Anschlag der Ladung schon mal sehr schwierig. Sowohl mit Dachträger geschweige denn in Deinem Fall ohne...
Auf einem Dachträger, oder in Deinem Fall auf dem Autodach ist nur Niederzurren und/oder Umschlaufen möglich. Hierbei gibt es Reibbeiwerte zu beachten. Den Reibbeiwert von "Autolack" und Holz habe ich nicht nachschlagen können, dieser wird in der Art noch nicht definiert sein und müsste extra nachgewiesen werden. Geht man von einem Reibbeiwert von 0,2 aus, der annähernd passen könnte, so sind 20% des Ladungsgewichtes durch Reibungskraft gesichert. Nun schreibt die VDI 2700 (anerkannte Regeln der Technik) vor dass min. 80% des Ladungsgewichtes nach vorne gesichert werden müssen.
Du musst nun also noch 60% des Ladungsgewichtes durch Gurte sichern.
Hört sich zwar bei ein paar Dachlatten nicht schlimm an, aber durch die fehlenden Zurrpunkte und dem schwachen Zurrwinkel des Gurtes über die Latten, bzw. dem sehr schlechten Reibbeiwert von Holz auf Autodach, wird dies meiner Meinung nach nicht genügen. Du wirst nie die Ladung so sichern können dass sie bei einer Vollbremsung nicht wie ein Pfeil nach vorne schießt und andere gefährdet.
Man könnte den Reibbeiwert durch RHM (Rutschhemmendes Material) auch umgangssprachlich "Antirutschmatten" zwar auf 0,6 erhöhen, aber durch den flachen Zurrwinkel wird eine 100%ige Ladungssicherung sicher nicht erreicht.
Du siehst, selbst mit Dachträger wird es sehr schwierig eine gesetzeskonforme Ladungssicherung zu erreichen, ohne Dachträger wird es fast unmöglich, aus dem Grund, da man dann den Gurt nur irgendwie umschlauft und nicht richtig niederzurrt. Durch die vielen Kanten und Biegungen die der Gurt läuft viel Vorspannkraft verloren geht und um das Auto nicht zu beschädigen den Gurt nicht mit der geforderten Vorspannkraft von 50dkN anzieht.
Würdest Du so fahren, würdest Du gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen und somit auch gegen den §22 der StVO. Du würdest also streng genommen ohne Ladungssicherung, oder zumindest mit mangelhafter Ladungssicherung fahren.
Sicherlich wird es wenn Du so fährst niemanden interessieren, doch im Schadensfall oder im Falle einer Gefährdung, würde man von allen Seiten über Dich herfallen. Auch wenn Du auf einen "scharfen" Kontrollbeamten treffen würdest, würdest Du Bußgeld und Punkte bekommen, auch ohne Gefährdung.
Nur mal so zum Vergleich: Wäre es kein privater Transport, sondern ein gewerblicher würde man Dich, wie man es in schlechten TV-Formaten wie "Achtung Kontrolle" sieht, mit Bußgeld und Punkten verfolgen und Dein Fahrzeug stilllegen bis die Ladung um/oder abgeladen wurde...
Dürfen schon. Ob es gut für das Dach ist, wage ich zu bezweifeln.
Würde Dir davon abraten.....
Ja, solange die Latten gegen Verrutschen gesichert sind. Dass das Ganze ziemlich bescheuert ist, dürfte dir wohl nicht klar sein. Das Autodach wird mit Sicherheit eine schöne Delle durch das Verzurren abbekommen.
Ja kannst du machen wenn sie vorne nicht über die Stoßstange ragen nach hinten Max 3m, ab 1m müssen sie kenntlich gemacht werden (siehs StVO Ladung)