Darf eine Frau mit ins Bordell? (Österreich)

9 Antworten

Es ist davon auszugehen, dass sich die Betreiberin zunächst auf das Hausrecht ( in Österreich; § 344 ABGB) beschränkt hat. Konkret muß die Betreiberin keine Gründe angeben, warum diese Sie der Räume verweist bzw. Ihnen als weibliche Person den Zutritt verweigert. Sofern die Betreiberin dennoch Gründe nennt, dürfen diese lediglich nicht offensichtlich diskriminierend sein, ansonsten unterliegt das Hausrecht keinerlei Einschränkungen. In Ihrem Fall erscheinen die Gründe aufgrund der tatsache, dass Sie eine weiblich Person sind, die Eintritt in ein Bordell begehrt hat, für die Zutrittsverweigerung allerdings offensichtlich bzw. wurden Möglichkeiten als plausible Begründung bereits genannt.


Im Falle dessen, dass Sie die Räume trotz der Aufforderung nicht verlassen hätten, hat die Betreiberin offensichtlich über eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch (in Österreich § 109 StGB) als Straftatbestand mit vorstehender Begründung (die Aufforderung) nachgedacht. Allerdings wäre der Anzeige dann kein Erfolg beschieden gewesen, wenn Sie bei diesem Vorfall nicht etwa nach der Aufforderung feststellbar gewaltsam oder unter Drohung sich Zugang hätten verschaffen wollen.

Bluejeansboy  13.11.2010, 15:53

Wieder einmal eine exorbitant herausragende und zugleich umfassende Antwort, lieber Semmel76! Deine perfekte juristische Kompetenz kenne ich aus Deinen zahlreichen anderen Antworten. Wie ein Blick in Dein GF-Profil verrät, werden Deine Antworten verdienterweise immer wieder mit dem Stern für die hilfreichste Antwort ausgezeichnet. Entsprechend gern und regelmäßig lese ich Deine Beiträge mit größter Spannung und Freude. Aber mit dieser Antwort haust Du mich - salopp gesagt - "glatt aus den Galoschen": Deine Sachkompetenz ist offenkundig keineswegs auf das deutsche Recht begrenzt. Du kennst Dich darüber hinaus auch in Österreichs Zivil- und Strafrecht aus. Da fällt mir nur noch ein von mir eher sparsam gebrauchter (neudeutscher) Begriff ein: Cool!!! ;-) Herzlichen Glückwunsch zu dieser Super-Antwort!

Semmel76  14.11.2010, 07:44
@Bluejeansboy

Vielen Dank @ Bluejeansboy für diesen wirklich netten Kommentar. Das freut mich sehr. :)


Aus meinem Tätigkeitsfeld heraus kommt es manchmal vor, dass dabei auch z.T. österreichisches Recht berührt wird.

In Deutschland dürfen Frauen mit ins Bordell. Gerne gesehen ist es nicht überall, es sei denn die Frau möchte auch Dienste in Anspruch nehmen oder bestellt wenigstens mehr als ein Getränk, an dem sie dann sich 2 Stunden aufhält. Selbst wenn eine Kontrolle kommt, die Frau ist nur Gast und das wird dann akzeptiert. Gilt nicht für unter 18.

Du könntest sehr leicht der Geheimprostitution verdächtigt werden, sodass die Betreiberin sich im Falle einer Kontrolle ernste Schwierigkeiten einhandeln würde.

Und dann beweis mal, dass Du ein normaler Gast bist, mit dieser Ausrede kommen tatsächliche Geheimprostituierte sicher nicht zum erstenmal.

Semmel76  13.11.2010, 06:55

Auch ein guter Gedanke - gut möglich, dass sich die Betreiberin davor schützen wollte, indem sie der Dame das Verweilen verwehrt hat, um sich nicht dem Verdacht ausgesetzt zu sehen.


Allerdings ist die "Geheimprostitution" kein Straftatbestand wie oft vermutet, sondern wird bei ausreichender Feststellung als sog. "Verwaltungsübertretung" sanktioniert.

Zu mindest in Deutschland dürfen Frauen diese "Räumlichkeiten" besuchen. Das sollten diese aber nur in männlicher Begleitung tun. Solche Besuche sind von den Betreibern nicht erwünscht, die Besucherinnen könnten verwechselt werden, das wäre das eine, aber schlimmer noch , Besucherinnen könnten wesentlich ansprechender aussehen als die darin Tätigen.

Du wurdest als " Geschäftsschädigend" eingestuft!Aber es ist nicht strafbar, sich dort aufzuhalten!