Darf ein Polizist ALLEINE einen strafzettel schreiben und geben?

11 Antworten

Hallo wanted98,

selbstverständlich darf Dir ein Polizeibeamter auch alleine einen "Strafzettel" geben. Das darf er sogar, wenn er schon Dienstschluss hat.

Im übrigen gilt, dass ein Strafzettel nichts weiter ist, als das Angebot, für eine geringfügige Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungsgeld (möglich bis 55,00 Euro) zu zahlen.

Zahlst Du nicht fristgerecht oder bis mit dem Verwarnungsgeld nicht einverstanden, kannst Du es auf ein reguläres Bußgeldverfahren ankommen lassen.

In dem Fall erhältst Du von der Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen, indem Du:

  • die Tat bestreiten oder
  • die Tat zugeben kannst oder
  • einen anderen Fahrer benennst
  • zudem kannst Du Dich zu dem Tatvorwurf äußern.

Anhand des zurückgesendeten Anhörungsbogens, wird die Bußgeldstelle dann

  • Dir mitteilen, das das Bußgeldverfahren gegen Dich eingestellt wurde oder
  • Dir mitteilen, dass der Tatvorwurf als gerechtfertigt angesehen wird und Du erhältst den Bußgeldbescheid mit dem Verwarnungsgeld und zusätzlich musst Du eine Verwaltungsgebührt von 28,50 Euro bezahlen.

Gegen diesen Bußgeldbescheid kannst Du dann Einspruch einlegen.

Dieser Einspruch führt in der Regel dazu, dass die Angelegenheit vor Verkehrsgericht landet.

Dabei solltest Du bedenken, dass im Bezug auf die Glaubwürdigkeit folgendes gilt:

  • Du bist im Bußgeldverfahren Betroffener und hast ein berechtigtes Interesse das Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen und was dazu führt, dass Du die Sache für Dich in einem günstigen Licht darstellst und vor allem auch lügen darfst.
  • Der Polizeibeamte der hier nicht als Polizist, sondern nur als Zeuge aussagt, hat nichts davon, wenn Du bestraft wirst, zudem würde er sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen, wenn er einen Unschuldigen anzeigt, obwohl er weiß, dass der nichts falsch gemacht hat. Wenn er vor Gericht lügt, begeht er zudem eine weitere Straftat wegen uneidlicher Falschaussage.

Dementsprechend steht im allgemeinen nicht eine gleichwertige Aussage gegen Aussage, sondern dem Zeugen wird meist (aber nicht immer) mehr geglaubt als dem Betroffenen.

Schöne Grüße
TheGrow

JuraProfi  10.11.2015, 18:56

Was für eine hervorragende, mitunter DIE hilfreichste, Antwort.

Besonders hervorzuheben ist hierbei der letzte Absatz. Wunderbar!

Klar, wenn die zB wegen falsch-parkens einen aufstellen sind sie auch meist allein unterwegs…

Ja, darf er. Er ist ein Organ der Staatsmacht und zunächst einmal glaubwürdig.

Akka2323  10.11.2015, 16:38

Nein.

wanted98 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 16:38

Braucht er keinen Zeugen?z.B ein 2. Polizist

Ja! Jeder kann dagegen Einspruch erheben. (Meistens aber nicht ratsam und sinnvoll!)

wiki01  10.11.2015, 16:41

Meistens aber nicht ratsam

Blödsinn. Was soll denn schlimmes passieren bei einem Einspruch? Wird der Polizist dann böse? Ich lach mich tot. Die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bescheid einzulegen, und wäre es auch nur gegen einen Strafzettel, ist ein Merkmal unseres Rechtsstaates.

TheGrow  10.11.2015, 17:40
@wiki01

Was soll denn schlimmes passieren bei einem Einspruch?

In der Regel handelt es sich bei "Strafzettel" um das Angebot ein Verwarnungsgeld (bis 60,- Euro) innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu zahlen. Mit fristgerechter Zahlung des Verwarnungsgeldes  hat sich die Angelegenheit für den Betroffenen erledigt.

Wer nicht fristgerecht zahlt, muss damit rechnen, dass zu dem Verwarnungsgeld noch 28,50 Euro an Verwaltungskosten hinzukommen.

Insofern stimme ich wandet98 zu. Gleichwohl hast Du natürlich recht, wenn Du schreibst, dass man das Recht hat, gegen einen Bußgeldbescheid egal ob gerechtfertigt oder ungerechtfertigt anzugehen.

wanted98 
Beitragsersteller
 10.11.2015, 16:37

Braucht er aber keinen Zeugen neben sich 2.Polizist z.B

Das ist sein Job wenn er von Ordnungsamt ist.. also ja

wiki01  10.11.2015, 16:38

...wenn er von Ordnungsamt ist.

Hää? Seit wann gibt es Polizisten beim Ordnungsamt? Polizisten gibt es, wie der Name schon verrät, nur bei der Polizei. Die uniformierten Kontrolleure des ruhenden Verkehrs der Ordnungsämter sind keine Polizisten, auch wenn sie das gerne wären oder so auftreten. 

Artus01  10.11.2015, 18:34
@wiki01

Die uniformierten Kontrolleure des ruhenden Verkehrs der Ordnungsämter sind keine Polizisten, auch wenn sie das gerne wären oder so auftreten. 

Wobei ganz besonders  dieser Satz zu unterstreichen ist.

AppleTea  10.11.2015, 19:56

Die Leute, die Strafzettel verteilen, sind nun mal vom Ordnungsamt. zumindest in unserer Stadt