Darf ein Lehrer entscheiden ob der Nachmittagsunterricht einmalig ausfällt?
Mein Klassenlehrer ist krank und somit fällt der Nachmittagsunterricht meiner Klasse aus. Allerdings ist es der Religionsunterricht und eine Freundin von mir geht in den evangelischen bei einem anderen Lehrer. Da wollen sie einen Film schauen und weil eine den schon kennt darf sie nach der 6. Stunde nach Hause. Darf der Lehrer dann selbstständig entscheiden ob der Unterricht für alle aus der Klasse ausfällt oder ist das rein Rechtlich nicht möglich?
5 Antworten
Ein Beispiel aus dem Lehrerpersonalgesetz (LPG) § 23, Volksschulamt der Bildungsdirektion des Kanton Zürich (Schweiz):
1 Die Schulpflege und die Schulleitung sorgen dafür, dass die Lehrpersonen den Unterricht gemäss Stundenplan erteilen.
2 Die Einstellung des Unterrichts (...) sind nur im Ausnahmefall gestattet. Die Unterrichtseinstellung einer einzelnen Lehrperson bedarf der Erlaubnis durch die Schulleitung, (...).
4 Die Lehrperson (...) informieren die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte frühzeitig über die Einstellung des Unterrichts oder Änderungen der Unterrichtszeiten.
Es ist rechtlich weiter geregelt, dass in der Regel Unterricht nicht einfach so ausfallen darf. Lehrpersonen, die einen Lektionenausfall begründen mit "Es sind bald Ferien" o. Ä. können von der Schulleitung zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn einem Schüler/Schülerin während dieser Zeit etwas widerfährt, dann kann die entsprechende Lehrperson wegen Sorgfaltspflichtverletzung zivilrechtlich belangt werden.
Das ist die rechtliche Seite.
Wenn der Unterricht einmalig ausfällt, juckt das vermutlich keinen.. ausser vielleicht ein paar Eltern, die nicht zuhause waren / nicht damit gerechnet haben, dass das Kind schon zurück ist und es deswegen bspw. ausgesperrt war - oder sonst eine Bagatelle, die wegen der früheren Rückkehr entstanden ist.
Bei meiner Schule war es schon ein Problem, 15 Minuten früher Schluss zu machen. Begründet wurde das meistens mit "Aus versicherungstechnischen Gründen".
Wenn da ein Versicherungsfall auftritt, wird später die Frage gestellt, warum betreffender Schüler nicht im Unterricht war. Kommt dann raus, dass der Schüler früher rausgeschickt wurde, kann es zu Problemen kommen.
Eine Freundin von mir ist Lehrerin (noch ziemlich jung) und die lässt auch ab und zu mal eine Stunde ausfallen (also wenn es guten Grund gibt... 1 Tag vor den Ferien oder sowas) ...... dafür muss sie sich mit keinem absprechen (obwohl sie gerade mal 2 Jahre dabei ist) ... allerdings wird sie das sicherlich auch nur in Grenzen tun dürfen.
Es kann gut sein, dass sie die Stunden nachholt... so genau bin ich auch nicht informiert. Danke für die Info.
Bei begründeten Ausnahmefällen kann das schon möglich sein. Wir hatten z.b. am 27.05.2014 eine Bio-Vergleichsarbeit in der 1./2. Stunde gehabt. Niemand, absolut niemand hatte dann noch Bock gehabt, am selben Tag in der 8. Stunde nochmal regulär Biounterricht zu haben. Zumal es sich eh um einen Grundkurs handelte, d.h. diejenigen, die es wirklich interessiert, sitzen woanders.^^ Deswegen hat unserer lehrer sich kurzerhand entschlossen uns an dem Nachmittag frei zugeben.
Kommt aber auch immer auf den Lehrkörper an. Wir hatten z.b. auch am 17.06.2014 eine PoWi-Vergleichsarbeit in der 1./2. Stunde gehabt. Dann hatten wir am selben Tag in der 3./4. Stunde nochmal regulär Ethik-Unterricht (bei dem selben Lehrer) und in der 5./6. Stunde nochmal PoWi-Unterricht, d.h. denselben Lehrer 6 Stunden am Stück. Da meinte er im Nachhinein selber, das es besser gewesen wäre, es auszufallen lassen.
Ganze Klasse früher nachhause schicken..kann schon sein. Aber Individuell einzelne Schüler zu entlassen das bezweifle ich.
Das ist nicht erlaubt und müsste kompensiert werden. Gibt aber genug Lehrer die das machen.. das ist dasselbe wie wenn ein Arbeiter einfach früher nach Hause geht, ohne die Arbeitszeit zu kompensieren.
Ein Lehrer wird für die unterrichteten Stunden bezahlt. Wenn man Unterricht einfach ausfallen lässt, dann müsste eigentlich laut Anstellung der Lohn gekürzt werden. (Und nein, 1 Tag vor den Ferien ist keine Begründung um Lektionen ausfallen zu lassen. Der Unterricht geht bis zur letzten Stunde am Tag vor den Ferien - Sonderregelungen aussen vor).