Darf ein Lehrer Eigentum wegwerfen?
Hallo,
wir haben auf einer Klassenfahrt und für eine Woche Bier gekauft. Wir waren alle 18 Jahre alt und somit ist es laut Jugendschutz erlaubt. Unser Lehrer hat uns nun erwischt und uns das Bier weggenommen und weggeschmissen.
Durfte er das??
lg
13 Antworten
Ihr habt mit dem Bier gegen die Regeln verstoßen, da Alkohol bei schulischen Veranstaltungen verboten ist.
Euer Lehrer könnte euch das Bier nach der Rückkehr wieder zurückgeben, nur hat er es bis dahin an der Backe. Ich würde auch nicht euer verbotenes Zeug mit mir rumschleppen wollen.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Das Bier wird entsorgt.
b) Ihr und euer Bier fahrt auf eigene Kosten nach Hause. Im Anschluss gibt es dann eine Ordnungsmaßnahme und einen Eintrag im Zeugnis.
Da gefällt mir die Lösung a doch wesentlich besser.
Ergänzend fällt mir noch ein, dass ihr natürlich den Lehrer wegen des weggeworfenen Bieres belangen könnt, nur führt dass dann dazu, dass auch euer Vergehen weitaus größere Konsequenzen hat. Ich gehe mal davon aus, dass für den Lehrer die Sache nach der Entsorgung erledigt war. Macht ihr nun ein Fass auf, bekommt ihr wegen des Verstoßes gegen die Schulordnung definitiv eine Ordnungsstrafe (Verweis gut möglich) und einen Vermerk im Zeugnis.
Es kommt darauf an, wie alt ihr alle wart.
Rechtlich gesehen, darf er es ein ziehen und nach der Klassenfahrt euch wieder aushändigen.
Während der Klassenfahrt seid ihr an die Regeln gebunden. Wenn dort steht KEIN Alkohol, dann ist es so. Dann habt auch ihr euch daran zu halten, egal ob ihr Bier haben dürft oder nicht.
Während der Fahrt nicht.
Lesen ist nicht deine Stärke. Siehe Absatz 2. Da steht es, was er darf !!
Das sehe ich auch ein, aber das entsorgen des Bieres sehe ich nicht ein.
Ist auch richtig. Er darf es einziehen und muss es euch nach der Klassenfahrt wieder zurück geben. Wegwerfen darf er nicht.
Alles richtig, ich würde es aber nicht einziehen. Ich hätte denen gesagt: vor meinen Augen ausgießen oder tschüss!
Als erzieherische Maßnahme. Aber es bleibt Eigentum der Kiddis.
Nee nee, nicht als erzieherische Maßnahme. Ich hätte die Disziplin wieder hergestellt, indem das Bier entweder weg wäre oder die Kinder zu Hause. Selber würde ich das Bier nicht wegschmeißen, um mich nicht auf dieses Glatteis zu begeben. Aber die Kids dazu anweisen, es selbst zu tun, das wäre richtig und zweckmäßig.
Wieder eine Kinderfrage eines Möchtegernerwachsenen. 🙄
Natürlich darf er das Bier NICHT entsorgen. Und das völlig unabhängig davon, ob Ihr 12, 18 oder 40 Jahre alt seid!
Und jetzt? Was hätte er denn Deiner Ansicht nach tun sollen? Das Bier mit sich rum führen? Es per Post zu Dir nach Hause schicken? 😭 Einfach mal das Hirn einschalten!
Das einzig sinnvolle und legitime wäre gewesen, Eure Eltern anzurufen und zu fragen, ob er es wegwerfen darf oder sie Euch alternativ abholen wollen - wäre Dir das lieber?
Mit Konsequenzen wegen Regelverstoß kannst Du im Übrigen auch noch nach der Rückkehr rechnen...also würde ich schön die Füße stillhalten.
Da käme nun die Frage auf, ob das Bier schon geöffnet war. Wenn ja, dann macht eine Rückgabe wenig Sinn und das Bier dürfte entsorgt werden. Aber ungeöffnetes Bier müsste der Lehrer an euch zurückgeben, denn es ist euer Eigentum und hat kein Recht, dies einzubehalten.
Nachdem sich der Lehrer nicht korrekt verhalten hat, könnte das Bier auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden, denn euch ist ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, den er ersetzen muss. Das Problem ist nur: kannst Du dafür Zeugen benennen und willst Du diesen Aufwand betreiben?
Vielleicht hilft schon ein Gespräch mit dem Vertrauenslehrer und wenn das nichts bringt, mit dem Rektor. Nicht alle Probleme regeln sich besser, wenn man sie an die große Glocke hängt.
könnte das Bier auf zivilrechtlichem Wege eingeklagt werden,
Eeeh, Nein!
Kein Gericht würde das verhandeln. Aber selbst wenn, würde es darauf hinauslaufen, dass die Jugendlichen einen Regelverstoß begangen haben und damit hätten rechnen müssen, dass Bier loszuwerden.
Dem Lehrer droht im schlimmsten Falle eine disziplinare Ermittlung.
Darüber sind wir uns dann wohl uneinig. Hier greift das Sachenrecht. Der Lehrer hat den Schülern womöglich zurecht das Bier weggenommen, weil eine Vereinbarung bestand, dass kein Alkohol mitgebracht werden sollte, aber deswegen erlischt nicht das Recht der Schüler auf Eigentum an besagter Sache. Da das Vernichten der Sache nicht legal war, besteht der Anspruch auf Herausgabe der Sache oder ein entsprechender Schadenersatz weiterhin. Da das Bier "entsorgt" wurde, kann es nicht mehr zurückgegeben werden. Dieser wirtschaftliche Schaden ist bezifferbar und kann zivilrechtlich eingeklagt werden. Es wird wohl kaum zu einer mündlichen Verhandlung kommen, aber ein Schadenersatz ist sehr wohl gerichtlich durchsetzbar.
Normalerweise wird vor jeder Klassenfahrt darauf hingewiesen, dass während der Klassenfahrt absolutes Alkoholverbot herrscht!
Wenn das auch in diesem Fall so war, darf der Lehrer euer Bier wegwerfen, denn ihr habt eindeutig und bewusst gegen eine euch bekannte Regel verstoßen. Dann spielt euer Alter überhaupt keine Rolle!
Leider hast du die Frage nicht beantwortet, ob er es wegwerfen darf oder nicht.