Darf die Polizei einfach mein Roller beschlagnahmen?

6 Antworten

Hallo,
beschlagnahmt wurde es wohl nicht sondern sichergestellt.
erst wenn Du den Roller nicht freiwillig heraus gibst, wird dieser beschlagnahmt.

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

Quelle:
https://dejure.org/gesetze/StPO/94.html

Der Roller wurde also also als Beweismittel sichergestellt.

Das Fahrzeug dürfte von einem Sachverständigen untersucht werden.
Falls etwas gefunden wird, wie z.B. fehlende Drosseln, wird es teuer.

Dann fallen wohl Kosten für Abschleppwagen und Sachverständiger auf dich zurück.
Dass Du nicht gefahren bist, sondern ein Rentner ist Dein Glück, denn sonst könntest Du wegen Fahren ohne Führerschein belangt werden.

Den Rentner, solange er nicht im Besitz von einem gültigen Führerschein ist, dürfe es härter treffen.

Wie schnell war der Roller denn?
10 bis 15 km/H laut Tacho, oder ist er in eine Radarfalle gefahren?

Der Roller wurde noch nicht als Mofa gedrosselt, oder?

Hallo congstar123,

die Polizei muss ja konkrete Anhaltspunkte gehabt haben, dass Dein Roller schneller als erlaubt fährt.

Ich gehe mal davon aus, dass die Polizei Dich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" gem. § 21 StVG beschuldigt.

In dem Fall darf die Polizei den Roller nicht nur beschlagnahmen, sondern sie muss ihn sogar beschlagnahmen und zwar nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 94 StPO - Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen zu Beweiszwecken

(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.

***************************************************************************************

Der Roller wurde sichergestellt, wenn Du ihn mehr oder weniger freiwillig an die Polizei übergeben hast.

Beschlagnahmt wurde der Roller nur, wenn Du ihn nicht freiwillig herausgegeben hast. Der Unterschied zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme ist der, dass die Beschlagnahme im Gegensatz zur Sicherstellung von einem Richter angeordnet werden muss, außer es liegt Gefahr im Verzug vor.

Hast Du den Roller freiwillig herausgegeben, kannst Du der Sicherstellung auch nachträglich widersprechen. Dann müssen Dir die Beamten den Roller entweder herausgeben oder eine richterlich Anordnung der Beschlagnahme einholen.

Schöne Grüße
TheGrow

congstar123 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 13:18

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)

M0F4FR3AK  21.05.2016, 12:39

Kurze (rechtliche?) Frage; Ist ein Lampengitter vor dem Mofa Scheinwerfer legal oder nicht? Es beeinträchtigt ja nicht, dass weniger Licht kommt oder das Mofa schneller wird. Es soll ja 'schützen'

TheGrow  21.05.2016, 12:52
@M0F4FR3AK

Ich würde mal sagen Jain :-)

Nein um mal Sachlich zu bleiben. Ich würde mal behaupten ein Schutzgitter vor dem Scheinwerfer gehört mit zu den lichttechnischen Einrichtungen des Fahrzeuges und diesbezüglich gilt der § 49 der StVZO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html). Dort steht:

§ 49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein

 

Das heißt, so ein Gitter braucht eine Zulassung, sprich eine ABE und nur wenn solch eine vorhanden ist, dürfen die Gitter vor dem Scheinwerfer angebracht werden.

Aber um ganz ehrlich zu sein, bin ich mir nicht hundertprozentig sicher, ob so ein Gitter wirklich eine lichttechnische Einrichtung im Sinne des § 49a StVZO ist. Ein Anruf beim TÜV könnte hier Klärung schaffen.

Haben sie dich aufgehalten und dann die Geschwindigkeit des Rollers auf dem mobilen Prüfstand gemessen??

also haben sie dich angehalten weil du zu schnell warst ??  wenn du was verändert hast am motor erlischt die betriebserlaubnis !!!

M0F4FR3AK  21.05.2016, 12:13

Ach nur wenn man am Motor was verändert erlischt die Betriebserlaubnis. Achso dann kannst also Vergaser, Luftfilter, Auspuff etc legal verändern? Cool!

ersterFcKathas  21.05.2016, 12:16
@M0F4FR3AK

HAAAAA   haaaaaaaaaaaaaaaa  haaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

congstar123 
Beitragsersteller
 21.05.2016, 11:41

Ich habe nichts dran geändert aber er fährt trotzdem zehn KMH schneller als er soll beziehungsweise der Kollege der damit gefahren ist darf den nicht so schnell fahren nur wegen den 10-15kmh mehr machen die so einen großen Theater. Und ergo gefahren ist ist ein 70 Jahre alter Renter,  finde das etwas unverschämt

ersterFcKathas  21.05.2016, 11:53
@congstar123

also dein kollege ist 70 jahre alt , fährt mit deinem roller , wird  angehalten  wegen 10 km zu schnell und weil die polizei vermutet , das du daran rumschraubst , obwohl du nicht dabei warst , haben die den roller beschlagnahmt ??   jo  vollkommen verständlich

Als Beweismittel beschlagnahmt? Geht.