Darf die Polizei die Polizei nur geld beschlagnamen oder auch gold?
4 Antworten
Der EU-Parlamentsausschuss wurde im bestem orwellschen Neusprech „Bürgerliche Freiheiten“ genannt, dieser versteht seinen Auftrag offenbar so, dass er für die Eingrenzung der bürgerlichen Freiheiten zu sorgen hat. Das bedeutet im Klartext: Reisende, die Gold oder Schmuck oder Bargeld oder anonyme Kreditkarten und Sonstiges im Wert von zusammen mehr als 10.000 Euro dabei haben, müssen das künftig beim Zoll anmelden, oder sie riskieren, dass es konfisziert wird. Die Kommission soll darüber hinaus ermächtigt werden, zusätzliche Wertsachen auf die Liste der anmeldepflichtigen und zur Konfiszierung freigegebenen „Barmittel“ zu setzen. Alles was teuer, haltbar und leicht transportabel ist, kommt dafür in Frage, eben auch teure Uhren zum Beispiel.
Ja, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist oder zum Schutz des rechtmäßigen Eigentümers oder Besitzers vor Verlust oder Beschädigung oder zur Verhinderung einer missbräuchlichen Verwendung und das alles sogar ohne Richtervorbehalt.
Mit einer Begründung darf die Polizei ALLES beschlagnahmen.
auch gold oder alte meister