Darf die Bank eine Auszahlung verweigern?
Hi habe eben einen Bericht gesehen wo eine Sparkasse einer alten Frau die Auszahlung verweigert hat weil sie angeblich Senil ist. Darf eine Bank das ich meine Immerhin ist es doch ihr geld und wenn sie 100.000 hat und es nicht bekommt dann hat man ja angst sein Geld überhaupt noch dort zu horten. Im Übrigen ein Gericht hat geklärt das die Frau nicht Senil ist und ein Recht auf ihr Geld hat dennoch weigert sich die Bank.
Die Frau ist sehr Alt und es scheint das die Bank darauf wartet das sie stirbt um das geld zu behalten. Übrigends kein Einzelfall der Sparkasse
9 Antworten
Dann hat es ganz sicher einen triftigen Grund.
Mag sein, dass sie einen gerichtlichen Betreuer hat und festgelegt ist, dass nur der Betreuer Geld abheben darf. Evtl. aber auch festgestellt wurde wie @blackhaya geschrieben hat, eine Betrugsmasche erkannt wurde.
Gründe kann es absolut geben kein Geld auszuzahlen!
wartet das sie stirbt um das geld zu behalten. Übrigends kein Einzelfall der Sparkasse
So ein quatsch. Das Geld bekommen die Erben und wenn es keine gibt der Staat.
Wie hat ein Gericht denn geklärt das Sie nicht senil ist ? Wenn das so wäre könnte Sie da urteil vorlegen.
Ansonst kündig man das Konto und geht zu einer anderen Bank
Wer bist du: Der gierige Enkel - oder nur ein Enkeltrickbetrüger
Es ist ürigens nicht unnormal das die Bank so eine Auszahlung verweigert, und die Polizei ruft wenn alte Menschen viel Bargeld wollen.
Das machen Banken wenn sie vermuten das ein älterer Kunde von Betrügern abgezockt werden soll,da zB beim Enkeltrick,das wenn höhere Summen auf einmal abgehoben werden,das ist zum Schutz der Kunden und nicht um an Ihr Geld zu kommen.
Selbst wenn sie stirbt, behält nicht die Sparkasse das Geld! Die Erben bekommen es, oder wenn es keine Erben gibt, dann erbt der Staat. Aber NIE die Bank.
Wenn jemand nicht mehr geschäftsfähig ist ("entmündigt"), dann darf die Bank das Geld tatsächlich nicht mehr auszahlen. Dann kann es nur der Betreuer abheben. Kann sein, dass es bei dieser Frau so war.
Aber eine solche Entscheidung, ob jemand einen Betreuer bekommt, trifft wiederum nicht die Bank, sondern ein Gericht.
Nun mal langsam mit den jungen Pferden.
- Auch wenn jemand stirbt, behält die Bank oder Sparkasse gar nichts. Es gibt immer Erben, wenn es keine Verwandten gibt, bekommt der Stast die Kohle. Die Sparkasse niemals.
- Da zurzeit viele Betrüger mit dem Enkeltrick oder dem Polizeitrick unterwegs sind, und die Betrüger den Opfern einflüstern, dass Bsnkmitarbeiter sie betrügen wollen, sind Banken und Sparkassen angehalten, bei verdächtigen Auszahlungen an potenzielle Opfer sehr kritisch die Unstände zu prüfen. Da ist es im Interesse der alten Frau, bis zur endgültigen Klärung durch die Polizei, die Auszahlung des gesamten Vermögens temporär zu verweigern, als wenn das Geld Betrügern übergeben wird.