Darf der Zoll einzelne Produkte aus einem Paket auspacken?
Es ist so, dass ich seit ca. einer Woche Probleme mit meinem örtlichen Zollamt habe. Und zwar wird mir unterstellt, Plagiate einführen zu wollen. Dass die Produkte in dem Paket nachweislich keine Plagiate sind, kann ich durch eine Originalrechnung sowie durch eine extra Bestätigung der deutschen Niederlassung des Unternehmens nachweisen, von beiden Dokumenten wollte der Zollbeamte allerdings nichts wissen. Noch bevor mir überhaupt die Möglichkeit gegeben wurde, eine Rechnung (und weitere Beweise für die Echtheit) vorzulegen, hat der Zollbeamte ein Plagiatsverdacht'verfahren' angeordnet, alle Sachen ausgepackt, fotografiert und an das Unternehmen geschickt. Dabei wurde u. a. ein Stift aus der Originalverpackung entfernt, obwohl das für die Fotografie vollkommen unnötig war, da die Packung durchsichtig ist. Darum wollte ich hier einmal fragen, ob der Zoll das überhaupt darf. Durch das Entfernen der Originalverpackung wird schließlich der Wert des Produkts erheblich gemindert.
6 Antworten
Der Zoll darf alles machen, das die Kontrolle unterstützt, er darf sogar die Umverpackung untersuchen (auch wenn sie dadurch Schaden nimmt).
Das Problem ist, dass du für den Zoll nicht beweisen kannst, dass die Produkte keine Plagiate sind. Der Zollmitarbeiter kann ja gar nicht wissen ob dein Schreiben von der Niederlassung des Unternehmens kommt oder geschickt vom Räuber Hotzenplotz gefälscht wurde. Wenn es durch den Hersteller eine entsprechende Verfügung gibt, dann werden die Waren bei Verdacht auf Plagiate immer zum Hersteller bzw. Rechteinhaber geschickt. Nur der kann feststellen ob es sich um Originale handelt oder nicht.
Wie soll denn der Zoll anhand eines Mailverkehrs sicher nachweisen, dass das echt ist? Der schickt es zum Rechteinhaber, kriegt seine rechtsgültige Bestätigung und fertig.
Ja, sie dürfen.
Hast du keinen Anwalt? Falls nicht, würde ich an deiner Stelle mal einen aufsuchen
Und was soll der machen?
Der Zoll darf bei Verdachtsfällen so handeln, wie es der Fragesteller beschrieben hat.
Der Fragesteller hat aber auch geschrieben, dass er beweisen kann, das die Produkte keine Plagiate sind.
Das interessiert den Zoll nicht, Beweise kann man fälschen!
hat der Zollbeamte ein Plagiatsverdacht'verfahren
Dann wird der Hersteller dieser Sachen vermutlich einen Antrag beim Zoll gestellt haben, alle seine Produkte auf Echtheit zu untersuchen, weil zu viel Plagiate unterwegs sind.
Ja, der Zoll(-beamte) darf das.
Der Zoll ist für die Überwachung sämtlicher Einfuhren, Durchfuhren und Ausfuhren zuständig und überwacht die Einhaltung der gültigen Gesetze. Der Zoll ist eine Vollzugsbehörde.
Könntest du das vielleicht auch begründen? Mir ist schon klar, dass der Zoll die Ware begutachten kann. Aber darf er sie auch beschädigen, wenn ich beweisen kann, dass der Verdacht unbegründet ist?
Von ebendiesem Rechtinhaber habe ich ja die Bestätigung, das ist ja des Pudels Kern. Über den Mailverkehr ist auch deutlich nachweisbar, dass es vom Rechtinhaber kommt.