Darf der Supermarkt abgelaufene Joghurts anbieten
In unserem kleinen Supermarkt werden u.a. Joghurts die bis zu 10 Tage über dem Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen waren dennoch zu einem geringeren Preis verkauft. Bis dato bin ich noch nicht wirklich reingefallen. Ausser, wenn die Ware mal beschädigt war. Selbst bei geräuchertem Lachs wird so verfahren. Aber da habe ich deutlich mehr Hemmungen diesen zu kaufen. Die Kassiererin meinte, sie dürften die Produkte bis max. 10 Tage nach dem Verfallsdatum zu dem niedrigeren Preis verkaufen und ich müsse mir darüber keine Gedanken machen. Solange der Deckel des Joghurts nicht gewölbt ist oder der Deckel beschädigt, so könnte ich bis zu 16 Tage nach dem Haltbarkeitsdatum den Joghurt gefahrlos geniessen. Wenn das so ist, darf ein Supermarkt tatsächlich Lebensmittel (u.a. Milchprodukte) nach so relativ lagem Verfallsdatum noch verkaufen? Über die Suche im Netz habe ich noch nichts definitives gefunden einer Antwort.
17 Antworten
Ich will die Spekulationen und Mutmaßungen hier mal abkürzen. Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang jedenfalls das MHD und das sog. Verbrauchsdatum (VD). Die Begriffe sind in den §§ 7 und 7a der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) definiert.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist demnach das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
Das Verbrauchsdatum dagegen bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderbliche Lebensmittel eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten.
Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln nach Ablauf deren VD ist nach § 7a Abs.4 LKMV verboten. Welche Lebensmittel müssen ein VD haben: Rohmilch, frische Obst- und Gemüsesäfte oder Hackfleisch. Alles andere darf reduziert verkauft werden, wenn das MHD überschritten ist.
2-3 Tage vor Ablauf des Verfall wurden die Joghurts reduziert und am Ablaufdatums aus der Kühltheke entfernt.
Da die Antworten hier teilweise deutlich auseinander gehen, hier mal eine knappe Zusammenfassung:
Ja, Lebensmittel dürfen auch über das MHD ("Mindestens haltbar bis:") hinaus verkauft werden, jedoch nur wenn der Händler/Verkäufer sich sicher sein kann, dass die Ware noch in Ordnung ist. Das MHD ist lediglich ein vom Hersteller selbst ermittelter Zeitpunkt bis zu dem der für die qualitätsspezifischen Eigenschaften seines Produktes garantiert.
Jedoch muss diese Ware für den Verbraucher in eigendeiner Form kennlich gemacht werden, was i.d.R. durch manuelle Preisreduzierungen erfolgt.
Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum ("Zu verbrauchen bis:") dürfen nicht darüber hinaus verkauft werden, worunter auch der von dir erwähnte Räucherlachs zählen müsste.
Nein, sie darf das nicht. Ich habe im Verkauf eines Lebensmittelhandels gelernt. Sie darf nur bis zu dem Tag die Ware verkaufen, wie das Datum dran steht. Der Hersteller garantiert, dass mindestens bis zu diesem Zeitpunkt die Ware gut ist. Was darüber hinaus ist, da garantiert der Hersteller nicht. Normalerweise kannst du bei einigen Sachen, wenn du nichts siehst, die Ware noch nach dem Verfallsdatum essen. Aber verkaufen geht auf keinen Fall. Bei Fisch allerdings wäre ich sehr vorsichtig, Salmonellen usw. Wenn eine Prüfung kommt, bekommt das Geschäft, das noch abgelaufene Ware verkauft, den Ärger.
Es ist ja gut, das man immer dazu lernen kann
http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/GlossarEntry/M/Mindesthaltbarkeitsdatum.html
Und mein kleiner Supermarkt um die Ecke ist ein Edeka. Aber ich weiss, Edeka ist nicht gleich Edeka! Da ist unser eine negative Ausnahme. Zumindest was dieses Theama angeht.
Die Ware, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, stellt einen Mangel dar. Wirst Du auf diesen Mangel hingewiesen - insbesondere dann, wenn auch noch der Preis deshalb reduziert wurde - kann der Verkäufer dies tun. Denn Du bist als Käufer ja nicht verpflichtet, diese Ware zu kaufen. Zu einem Kauf gehören bekanntlich immer 2 Parteien.
Würde das Geschäft Dich auf diesen Mangel nicht hinweisen, sähe die Sache vermutlich schon anders aus.
In ehrlichen Supermärkten (wie z.B. in dem Edeka-Markt, wo ich regelmäßig einkaufe) werden ablaufende Kühlprodukte wie Joghurt usw. gar nicht zum reduzierten Preis verkauft. Es werden meistens Süßigkeiten, Backmischungen und ähnliches angeboten, und zwar auf einem extra "Grabbeltisch" mit einem großen Hinweisschild "MHD läuft ab, xxx % vom Ladenpreis".
Den Marktleiter habe ich mal nach ablaufendem Joghurt und Quark gefragt, worauf er mir sagte, daß diese Produkte automatisch von den Regalbeschickern aussortiert werden und gar nicht in den Billig-Verkauf kommen. Diese Produkte gehen alle an eine Tafel (kostenlos).