Darf der Nachbar sein Motorrad vor unserem Fenster laufen lassen?
Ein Nachbar (schräg gegenüber) hat seine Garage direkt gegenüber unserer Wohnung, da diese im souterrain liegt sind die Fenster logischerweise genau auf Straßenniveau. Das an sich wäre nicht so schlimm, wenn besagter Herr nicht jedesmal die Maschine mit Auspuff in Richtung Fenster laufen lassen würde, wenn er sich für seine Tour fertig macht. Während er Jacke an, Nierenschutz anlegen, noch die Maschine der Ehefrau aus der Garage schieben, Garage zu, Handschuhe an.....das geht manchmal an die 5 Minuten, teilweise länger, bläst sein Motorrad die ganze Zeit die Abgase genau in unsere Wohnung. Freundliche Aufforderungen fruchten nicht, ist das nach §30 der StVO "unnützes laufenlassen" dann hätten wir nämlich endlich etwas in der Hand.
3 Antworten
In der StVO gib es § die das verbieten:
§§ 1, 30 StVO
Feststellen, dokumentieren, Zeugen (ganz wichtig!) und anzeigen, ggf. auch an das OA wenden.
oder auch ganz einfach - vielleicht hilft ein klärendes, nettes Gespräch mit dem Motorradfahrer ?!?
Das ist nicht erlaubt den Motor laufen zu lassen. Ruf mal beim Ordungsamt an oder sprech noch mal mit ihm.
dann hast Du Ihm irgend etwas getan sonst würde er diese Schache nicht tun den so einen Nachbarn wie Dich hab ich auch der kommt schon angeschissen wen ich das Bike nur Starte gesten sogar mit dem Schiedsmann . Nur weil vor 20 Jahren wie das Haus in dem ich Lebe er nicht eine Entschädigung für ein Stückchen Grundstück erhalten hat was ihn gehören soll aber nicht eingetragen ist bei ihm den wir sind die dritten Eigentümer des Hauses das hätte es beim Bau 1976 erwirken können und nicht mir auf den Senckel gehen . Dieser kleine Gatenzwerg .