Darf der Nachbar sein Motorrad vor unserem Fenster laufen lassen?

3 Antworten

In der StVO gib es § die das verbieten:

§§ 1, 30 StVO

Feststellen, dokumentieren, Zeugen (ganz wichtig!) und anzeigen, ggf. auch an das OA wenden.

archilles66  05.04.2012, 08:23

oder auch ganz einfach - vielleicht hilft ein klärendes, nettes Gespräch mit dem Motorradfahrer ?!?

Das ist nicht erlaubt den Motor laufen zu lassen. Ruf mal beim Ordungsamt an oder sprech noch mal mit ihm.

dann hast Du Ihm irgend etwas getan sonst würde er diese Schache nicht tun den so einen Nachbarn wie Dich hab ich auch der kommt schon angeschissen wen ich das Bike nur Starte gesten sogar mit dem Schiedsmann . Nur weil vor 20 Jahren wie das Haus in dem ich Lebe er nicht eine Entschädigung für ein Stückchen Grundstück erhalten hat was ihn gehören soll aber nicht eingetragen ist bei ihm den wir sind die dritten Eigentümer des Hauses das hätte es beim Bau 1976 erwirken können und nicht mir auf den Senckel gehen . Dieser kleine Gatenzwerg .