darf das sek das?
Am 19.12.13 wurde der 29 jährige Emrah Kara vom sek erschossen in holzminden in seiner eigenen Wohnung ihm wurde 2 mal in die Brust Geschossen (er war psychisch krank er hatte ein Messer ( man hätte ihn entwaffnen können ohne ihn zu erschießen ) durfte das Sek ihn einfach erschießen? Ohne vorher was anderes zu versuchen?
16 Antworten
wenn er vorher den polizeihund mit dem messer verletzt oder gar getötet hat, haben die beamten doch vorher versucht, ihn mit hilfe des hundes zu überwältigen. das ging scheinbar schief. ich bin mir ziemlich sicher, daß sie ihn mehrmals aufgefordert haben, das messer wegzulegen. gerade beim sek sind das geschulte und nervenstarke leute.
was hätten die beamten machen sollen? darauf warten, daß einer von ihnen mit dem messer verletzt oder gar getötet wird? es ist im nachhinein immer leicht zu sagen, daß hätte man anders machen können. wir waren nicht dabei.
denkst du auch daran, daß jeder dieser beamten ebenfalls familie hat?
hätte da nicht seine familie aufpassen sollen?
Er hat sich ja geweigert die zu nemen und hart Dan seine Frau bedroht (er könnte nichts dafür
das stimmt so nicht ganz. er hat aus freiem willen entschieden, seine medikamente nicht mehr zu nehmen. die folgen waren ihm bestimmt klar, nämlich, daß er dann austickt. was wäre mit seiner frau geworden, wenn er weiter nicht nur gedroht, sondern zugestochen hätte?
vielleicht hat sein tod seiner frau (und anderen) das leben gerettet. halte dich an diesem gedanken fest, dann wirds vll etwas leichter für dich.
Hallo DynastyFuentes1,
wenn ich so was lese wie:
man hätte ihn entwaffnen können ohne ihn zu erschießen>
kann ich nur die Gegenfrage stellen. Hast Du mal versucht einen Messerangriff abzuwehren? Das funktioniert nicht so, wie Du das in den Aktionsfilmen siehst.
Ein Angreifer mit einem Messer bedeutet immer, dass für den angegriffenen akute Lebensgefahr besteht. Das gilt auch für die Beamten vom SEK, die sicherlich bestens in Selbstverteidigung geschult sind und zudem noch eine gute Schutzausrüstung tragen.
Die Polizei muss genauso wenig wie jeder normale Bürger auch, einen rechtswidrigen Angriff gegen sich hinnehmen und darf sich mit einem geeigneten Mittel, in dem Fall der Schusswaffe zur Wehr setzen.
Geregelt ist das im § 32 StGB, in dem folgendes steht:
§ 32 StGB = Notwehr
-
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
-
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ich bin bei der Notwehr auch nicht verpflichtet die Verhältnismäßigkeit zu waren. Das heißt, ich muss einen Messerangriff nicht ebenfalls ein Messer zur Abwehr einsetzen, sondern kann das mittel wählen, was geeignet ist, den Angriff abzuwehren.
Es spielt auch keine Rolle, ob der Angreifer psychisch krank ist.
Wer einen anderen Menschen und dazu zählen auch Polizisten mit einem Gegenstand angreift, der geeignet ist tödliche Verletzungen zu verursachen, muss damit rechnen, das er bei der Gegenwehr ums Leben kommt.
stubenkuecken hat geschrieben:
Das nennt sich Putativnotwehr und wird in der Strafrechtslehre strittig behandelt.>
Dem dürfte nicht so sein. Unter Putativnotwehr versteht man, wenn irrig angenommen wird, dass eine Notwehrsituation vorliegt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Angreifer ein Spielzugmesser gehabt hätte, so dass in Wirklichkeit keine Lebensgefahr für den angegriffenen bestand. In dem Fall, handelte es sich aber um ein Messer, welches durchaus geeignet war tödliche Verletzungen zu verursachen.
Fakt ist aber auch, dass nicht die Polizisten klären, ob hier eine Notwehrsituation vorliegt, sondern die Klärung obliegt der Staatsanwaltschaft und den Richtern.
Bis die Staatsanwaltschaft / der Richter offiziell festgestellt und bestätigt hat, dass die Schüsse in Notwehr abgeben wurden ist der Schütze Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes.
Bis dahin kann man hier auch viel diskutieren, ob der Polizist schießen durfte oder nicht. Es bringt nichts, da man den genauen Ablauf nicht kennt.
Schöne Grüße
TheGrow
Ja aber er hätte ihn ins bein Schiessen müssen ( er hat die sek Leute ja nicht angegriffen
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass er weder die SEK Leute noch sonst jemand angegriffen hat.
Fakt scheint ja nun einmal zu sein, dass er zumindest einen Polizeihund mit dem Messer schwer verletzt hat. In der Regel wird ja nun der Hund nicht alleine losgeschickt, sondern der Zugriff Hund und Beamte erfolgt ja Zeitgleich oder zumindest nur mit einer geringen Verzögerung.
Ist es so wie Du geschrieben hast, würde ja evtl. noch nicht einmal eine Notwehrsituation vorliegen.
Es gibt zwar noch nach folgenden Paragraphen, die rechtliche Möglichkeit des Schusswaffengebrauches:
§ 10 UZwG = Schußwaffengebrauch gegen Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
- um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach
a) als ein Verbrechen
oder
b) als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,
darstellt;
Gut, wenn die Polizei davon ausgegangen ist, dass Emrah Kara unmittelbar das Messer gegen sie einsetzen wird, stellt das die Gefahr eines Tötungsdeliktes da, was bekannter Weise ein Verbrechen da stellt. Insofern wäre auch ein Schusswaffengebrauch nach dem unmittelbaren Zwangsgesetz möglich.
Allerdings sind hier wesentlich strengere Maßstäbe als die bei der Notwehr gesetzt. Ohne direkten Angriff halte ich zwei Schüsse in die Brust für ungerechtfertigt. Hier wären in der Tat Schüsse in die Beine das korrekte Mittel gewesen.
Da ich davon ausgehe, dass die SEK - Beamten solche Situationen aber durchaus aufgrund ständiger Übungen aus dem FF richtig beurteilen können, wird entgegen Deiner Aussage eben doch ein unmittelbarer Angriff mit dem Messer erfolgt sein. Nur dieser Angriff hätte zumindest meiner Meinung nach die gezielten Schüsse in die Brust gerechtfertigt.
Aber wie gesagt, ich kann das genaue Geschehen weder aus Deiner Aussage, noch was in der Presse stand genau nachvollziehen.
Dementsprechend kann ich mich nicht zu einer Aussage hinreißen lassen, ob hier eine Notwehrsituation vorlag, ob Schüsse auf die Beine nicht gelangt hätten oder wie man anders verfahren sollte.
Das alles wird aber die Staatsanwaltschaft klären. Evtl. hat die Polizei ja Videoaufnahmen von dem Vorfall, so dass die Staatsanwaltschaft faktisch sehen kann, was genau vorgefallen ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Es ist so wie ich es geschrieben hab ( die haben den hund zuerst vorgeschickt alleine ohne beamten
Um eine Mann-Stopp-Wirkung zu erzielen, bleibt nur ein Kopf-. oder Brusttreffer! Auch sind 2 Treffer durchaus üblich, weil die Beamten so lange schießen, bis sie die Wirkung sehen. Mit einem Schuß ins Bein kann der Täter immer noch agieren. Manche SEK nutzen Taser-Waffen, was auch zu einer Wirkung führt. Wann diese jedoch eingesetzt werden, kann ich nicht sagen.
Der Taser wurde in diesem Fall erfolglos eingesetzt...
Soweit ich weiß dürfen Schusswaffen nur eingesetzt werden, wenn das Gegenüber ebenfalls derartig bewaffnet ist. Solange Emrah niemanden mit dem Messer verletzt hat, gibt es erst recht keinen Grund, ihn zu erschießen.
Dass er psychisch krank war zweifle ich hier mal an, das SEK kommt nicht wegen einem Spinner. Sollte er nachweißlich mit Waffen gehandelt haben, kann man niemandem einen Vorwurf machen.
Soweit ich weiß dürfen Schusswaffen nur eingesetzt werden, wenn das Gegenüber ebenfalls derartig bewaffnet ist.
Das ist falsch!!!
Vor jeder Zwangsanwendung (das ist der Schusswaffengebrauch) muss eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
Schaust du hier:
http://www.rechtslexikon-online.de/Verhaeltnismaessigkeit.html
Gegen eine Angreifer mit einem Messer gibt es (fast) keine alternative zur Schusswaffe. Das SEK setzt (wenn genug Zeit ist) vorher einen Taser ein. In diesem Fall hat der Taser nicht gewirkt. Streifenbeamte haben keinen Taser.
Hallo Preisgarantie,
Du schreibst:
Schusswaffen nur eingesetzt werden, wenn das Gegenüber ebenfalls derartig bewaffnet ist. >
das ist so nicht richtig. In einer Notwehrsituation muss ich nicht das gleiche mittel wählen wie der Angreifer, sondern kann eines nehmen, was geeignet ist den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gegen mich abzuwehren.
Er hat mit dem Messer einen Polizei hund tötlich. Verletzt
schwer verletzt. Nicht tödlich. Und seit wann zählen Tiere denn bei uns so viel? Nicht dass das gut ist, aber im Allgemeinen ist ein Hund bei uns immer noch ne Sache, die man halt ersetzt :)
Der hund ist jetzt aber auch tot
ouh :(((((
Dass er psychisch krank war zweifle ich hier mal an, das SEK kommt nicht wegen einem Spinner. Sollte er nachweißlich mit Waffen gehandelt haben, kann man niemandem einen Vorwurf machen.
Eigentlich ja nicht. Das SEK kommt gerade bei Spinnern, weil da Polizisten die Lage nicht mehr entschärfen können. Wenn du mal paar Berichte von SEK-Einsätzen liest, wird dir auffallen, dass ein erheblicher Teil genau solche Einsätze bei irgendwelchen privaten Krisensituationen ist, wenn ein Mensch die Nerven verliert.
N Typ mit nem Messer ist kein Grund, das SEK für mehrere tausend Euro einzusetzen. Und wenn er vom Hund angegriffen wurde (wer weiß, vielleicht wurde selbiger rassistisch erzogen) und deshalb in Notwehr gehandelt hat, gint es erst recht keinen Grund für seinen Tod.
Irgendwas wird uns verschwiegen, denn die Geschichte klingt nicht logisch.
N Typ mit nem Messer ist kein Grund, das SEK für mehrere tausend Euro einzusetzen.>
Genau für solche Situationen ist aber ein SEK da.
Im Grunde genommen wird das SEK immer dann gerufen, wenn ein Angreifer überwältigt werden muss und die Überwältigung mit einer erheblichen Gefahr für Leib und Lebend der eingesetzten Beamten oder anderer Beteiligter verbunden ist.
Und ein Angreifer mit einem Messer zählt zu solchen Situationen.
Nur mal zur Information, ein Angriff mit dem Messer rechtfertigt in den meisten Fällen den Schusswaffengebrauch.
Aber doch nicht gegen einen Hund, bleiben wir doch mal auf dem Boden. Und nein, das SEK wird nicht wegen jeder Kleinigkeit gerufen, oder würde es vorbeikommen, wenn ich bei 110 eine Messerstecherei melden würde?
Aber doch nicht gegen einen Hund>
Das SEK ist nicht gekommen, weil er einen Hund angegriffen hat, sondern, weil er zuvor bereits seine Angehörigen mit Messer und Hammer angegriffen hat und sich dem Eintreffen der ("normalen") Polizei diese mit dem Messer bedroht hat und sich dann in der Wohnung eingeschlossen hat.
Spätestens dann ist es ein Fall für das SEK.
Und so was ist auch keine Kleinigkeit so wie Du schreibst, sondern hier hat sich abgezeichnet, dass von dem Mann eine ganz massive Gefahr ausgeht.
Bevor Du solche Antworten schreibst, solltest Du Dich erst einmal informieren, was wirklich passiert ist und nicht so tun, als wenn hier gar nichts passiert wäre, außer dass "nur" ein Hund verletzt wurde.
Dann informiere dich doch bei der polizei. Glaub mir die werden chon das richtige gemacht haben und ausserdem du kennst die situation doch gar ned richtig. die werden chon nen grun gehabt haben.
Ja ist mir auch schon klar aber er war psychisch krank ( er hatte seine Medikamente nicht genommen)