Copyright auf Vinyl? (BMW M3 GTR Nfs Most wanted)

Diese Vinyls - (Recht, Auto, Kunst)

2 Antworten

Das einzige, was an diesem BMW lizensiert ist, ist der Name, das Design darf jederman auf seinen Wagen lackieren. Genau so wie jedes andere Vynil in NfsMW (außer Herstelleraufdrucke)

Alexius98 
Beitragsersteller
 21.07.2013, 19:22

Danke

Nur mal so

woher weist du das ?

SpitfireFan  21.07.2013, 19:24
@Alexius98

Weil das Design keinerlei Logos enthält, die man hätte schützen können. Dagegen die Nennung des Namens (BMW M3) muss natürlich von BMW abgesegnet sein, aber die Lackierung ist egal.

Entweder so ein Design ist geschützt

  • als (Kunst-)Werk im Sinne von § 2 UrhG, also automatisch durch seine Schöpfungshöhe (s, Wikipedia)
  • oder als Geschmacksmuster durch Eintragung bei dpma.de
  • oder gar nicht.

Zur Bildenden Kunst sagen Gerichte, "dass das Urheberrecht" bei sog Gebrauchsgrafik "durch die Möglichkeit des Geschmacksmusterschutzes verdrängt wird ..." (Wikipedia: Schöpfungshöhe - Angewandte Kunst.)

Dazu sagt das Münchener dpma: "Geschmacksmuster schützen Ihr Produktdesign.

Ein Geschmacksmuster schützt die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses. Geschützt werden kann die Gestaltung einer Fläche - zum Beispiel eines Stoffes oder einer Tapete - oder die Gestaltung eines dreidimensionalen Gegenstandes, zum Beispiel von Möbeln, Autos oder Spielzeugen. Wir schützen Ihr Geschmacksmuster.

Mit einem Geschmacksmuster gewähren wir ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Form und farbliche Gestaltung eines Produkts ..."

Das eingetragene (und nur das) Geschmacksmuster kommt aber nur dann zum Tragen, wenn man ein Produkt mit einem geschützten Design auf den Markt werfen möchte (siehe die Quellen dort zu Gesetz und Verordnung).

Für den eigenen Wagen kann ich hier keinen Schutz erkennen. Schließlich darf ich auch meine Servietten zu Hause so falten, dass sie aussehen wie das Milliarden-Dollar-Design von Apple-Produkt-Kanten ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Und falls der Look eines Wagens geschützt ist als Kunstwerk: Für private Zwecke darf ich davon eine Kopie anfertigen, z. B. auf meinem privat genutzten Auto: UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch