Brauche ich für mein Mopedauto Winterreifen?

2 Antworten

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Nach § 2 (3a) StVO muss auch dein Fahrzeug, da es auch ein Kraftfahrzeug ist, wenn nötig mit Winterreifen ausgerüstet sein.

Nach § 58 (3) Nr. 1 StVZO muss dein Fahrzeug, da es eine bbH von weniger als 60 km/h hat mit den Schildern (Aufklber) ausgerüstet sein.

1. Ja, der Aufkleber ist Pflicht.

2. Ja, die Winterreifenpflicht gilt für ALLE Kraftfahrzeuge...ich hab auch auf meinem Roller welche drauf.

FrozenMemory 
Beitragsersteller
 31.12.2015, 23:58

ok danke. und muss der aufkleber an eine bestimmte stelle?

TransalpTom  01.01.2016, 00:30
@FrozenMemory

Siehe §58(5) der StVZO:

(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der
Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden
. An land- oder
forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein
Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art
des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen,
so muss ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden
sein.