Bis wie viel Uhr darf ich - laut JuSchG - mit 16 Jahren im Fitnessstudio sein?
McFit sagt, man muss unter 18 Jahren bis 21 Uhr eingecheckt haben, zum generellen Aufenthalt muss ich aber das JuSchG beachten.
Wie lange darf ich also dort bleiben?
LG
6 Antworten
Das JuSchG regelt nicht den Aufenthalt im Fitnessstudio und auch nicht wann Du zu Hause sein musst, folglich darfst Du grundsätzlich rund um die Uhr im Fitnessstudio sein, wenn dies deine Eltern dir erlauben und die Hausordnung des Studios den Besuch Minderjähriger ab einer bestimmten Uhrzeit nicht ausschließt.
Meines Wissens ist im JuSchG der Aufenthalt in Fitnessstudios nicht geregelt.
Dort müsste das Hausrecht des Betreibers gelten oder du darfst so lange bleiben, wie es deine Eltern erlauben.
Mc Fit sagt das du dort bis 21 Uhr EINgecheckt sein musst.
Okay, da denke ich mir das die sich das so gedacht haben, dass du dann genug Zeit hast um zu trainieren, dass du auschecken kannst und wieder nach hause kommen kannst.
Denn bis du dann daheim bist, ist es wahrscheinlich 23-24 Uhr.
So der Sinn dahinter.
Das Jungendschutzgesetz regelt das nicht, das ist dem Betreiber (oder von der Gemeinde) überlassen.
Sonnst dürften ja auch keine Zeltlager usw. durchgeführt werden.
McFit kann sich eine eigene Hausordnung geben, solange sie nicht großzügiger als das Jugendschutzgesetz ist.