Bild- und Namensrechte der Bundesliga

4 Antworten

LOGO und Namensrechte der Vereine und Spiele werden bereits vermarktet.

Warum mussten wohl die Hersteller von FIFA Soccer etc. Millionen hinblättern um die Originalnamen etc. verwenden zu dürfen

bei dem Pgm Kicker hatte man am Schluss darauf verzichtet un ähnliche Namen verwendet um eben nicht zahlen zu müssen.

Also benutzt ihr die Originallogos bilder namen etc. ohne Erlaubnis (die ihr nicht bekommen oder bezahlen könnt) und es kommt raus:

Dann wirds teuer - da werden schon sehr hohe Strafgelder angesetzt.

Umgeht das so: alberne Namen vergeben die in einer Datenbank gespeicghert weren die dann vom User eigenverantwortlich mit einem Textedito umgechrieben werden können

Gruss

Jupp

Also ich würde vermuten, dass jedes einzelne Logo geschützt ist, zumindest einmal Urheberrechtlich. Nur ein Quellenverweis reicht nicht. Ihr braucht wahrscheinlich schriftliche Genehmigungen jedes einzelnen Vereins, wenn ihr die APP veröffentlichen wollt. Für euren eigenen Gebrauch könnt ihr aber tun und lassen was ihr wollt, wenn ihr es nicht veröffentlicht. Falls noch etwas unklar ist, könntet ihr mal bei der Kanzlei WBS fragen, vielleicht nehmen die es in ein Youtube-Video auf :)

Hoffe, es hilft !

Wenn du es öffentlich verwenden willst brauchst du die Genehmigung eines jeden einzelnen Vereines. Ansonsten mußt du mit Quellenangeben arbeiten.

"Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen?" Siehe schmunzelkunst.de/saq.htm#marken

Daraus: "Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Näheres unter Markengesetz § 14. Es kommt nämlich darauf an, wie und wozu genau du eine Marke, also ein Logo, verwendest bzw. eine Geschäftsbezeichnung laut §§ 5 und 15.

Bei einem reinen Bericht ist es in der Regel erlaubt, Bildmarken und Wort-Bildmarken zu zeigen. Nicht aber, wenn ...

"... die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." (§ 14.) Oder wenn ...

"... die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." (§ 15.)

Gruß aus Berlin, Gerd