Bericht an den Ärztlichen Dienst des Jobcenters, Darf die Arbeitsvermittlerin den sehen?
Also folgende Situation ich bin gesundheitlich eingeschränkt und das Jobcenter würde das gerne Prüfen inwieweit ich dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen kann.
Also bericht bekommen, ausgefüllt und in einem verschlossenem Umschlag(wie besprochen) beim Jobcenter abgegeben damit es an den ärztlichen Dienst weitergereicht wird.
Jetzt ruft mich meine Fallmanagerin an und meint ohne das sie den bericht weitergereicht hat das darin eine nebensächliche angabe fehlte , was ich ihr über telefon auch schnell mitteilte und sie es mit vermerk hinzugefügt hat..(ging um einen Namen)
Ich war jedoch verständlicherweiße geschockt da die Daten in diesem schreiben ausschließlich für den ärztlichen dienst sind und nur für die Ärzte einsehbar sein dürfen, deswegen auch der verschloßene Umschlag. Sie meinte das gehe in Ordnung sie würde es nicht weitererzählen...
Aber sie hat doch keine schweigepflicht.. wie kommt die dazu das zu machen.. normalerweise soll die das doch nur weiterleiten und der ärztliche Dienst wird dann schon sagen wenn was fehlt..?
Ich finde das verhalten unglaublich..
Bitte wen jemand der sich damit auskennt mir auskunft erteilen kann ob die das überhaupt darf und inwiefern sie es eben nicht darf..Und was ich jetzt tun kann!
Es handelt sich immerhin um Private Medizinische Daten, hab ja nicht umsonst die ganzen schweigepflichtsentbindungen in dem antrag unterschrieben, da war aber eine für die Fallmanagerin natürlich nicht dabei!!..
6 Antworten
Wie in dem Link von Kamikaze2001 nachzulesen ist:
Darf mein Arbeitsvermittler die Unterlagen für den Ärztlichen Dienst lesen?
Der „Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III“ [3] der BA regelt, dass Gesundheitsunterlagen im verschlossenen Umschlag einzureichen sind.
Die in den Agenturen für Arbeit tätigen Fachkräfte sind nicht dafür ausgebildet, medizinische Unterlagen auszuwerten. Dies ist Aufgabe des Fachpersonals des Ärztlichen Dienstes. Für den Ärztlichen Dienst eingereichte Unterlagen, die sensible Daten enthalten, gehören nicht in die Hände der Arbeitsvermittler und dürfen ohne Einwilligung der Betroffenen weder geöffnet noch eingesehen werden.
Dies mal für alle, die immer meinen, als Arbeitsloser hätte man keine Rechte....
Das Problem hier ist, dass das telefonisch erfolgte. Also kein Beweis. Und ohne Beweis kann man nicht dagegen vorgehen.
Die machen viel, was sie nicht dürfen und setzen sich über geltendes Recht hinweg. Darum muss man die paar Rechte zwingend wahrnehmen, die man hat. Niemals ohne Begleitung zu den Terminen. Man kann immer einen Beistand mitnehmen, der sich Notizen machen darf.
Und keine EGV unterschreiben. Der einseitig verhandelte Vertrag wird dann mittels VA zugeschickt. Da steht das Gleiche drin, jedoch hat man die Möglichkeit gegen Schikanen und Sanktionen mittels Sozialgericht dagegen vorzugehen. Unterschreibt man, verwirkt man sein Recht, weil man das ja mit seiner Unterschrift abgegeben hat :(
Und für die, die sich jetzt wieder aufregen wollen: Das Sozialgericht entscheidet sich nur zu einer Klage, wenn sie auch gerechtfertigt ist. Die Jobcenter machen viele Fehler - ob absichtlich oder nicht sei mal dahingestellt... - und die kann man nur so korrigieren. Selten komme solche Sachen vor Gericht weil sich das Jobcenter plötzlich besinnt und den Irrtum meistens einsieht und abhilft.
Ihr müsst mal bedenken: Schließlich ist man am Existenzminimum und wird von der Gesellschaft auch noch ausgegrenzt. Sollte sich aber jeder, der Arbeitslose diskriminiert überlegen, wie schnell man in Hartz IV rutschen kann...
Also zu deiner Frage:
wenn du das nicht beweisen kannst, kann dir auch kein Fachanwalt helfen.
Und natürlich ist das ungeheuerlich sowie gängige Praxis -.-
Eingangsbestätigungen muss man erzwingen. Bereits schon ein Schreiben vorbereiten, was man wann dort abgibt und Platz lassen für die Unterschrift oder den Stempel. Dann vor deren Augen den Brief verschließen und abgeben. (Ich weiß, es ist einfach lächerlich, aber irgendwie muss man sich ja helfen.)
Die Mail ist doch schonmal was - wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass dir das JETZT noch was nutzt. Das Kind ist ja schon im Brunnen. Sie hat es ja schon angesehen. Jedoch gut, dass du die aufgehoben hast, weil WENN es zu einem Termin beim Sozialgericht kommt, dann hast du zumindest das.
Aber ganz ehrlich: das interessiert keinen. Wie hier auch so viele schreiben: na und? Schließlich will man ja in Arbeit und man soll sich nicht so anstellen blabla. Die Verhältnismäßigkeit. Das begreifen die meisten ja nicht. Man ist in einem rechtsleeren Raum und der Willkür ausgesetzt. Es gibt Gesetze und jeder denkt, die werden eingehalten. Einen Sch... werden die.
Die hat dich nicht anzurufen - Telefonnummer sperren lassen. Die hat dich auch nicht anzumailen - auch wenns für dich praktisch ist. Immer den sicheren beweisbaren Weg gehen. Alles mit Einschreiben schicken und wenn der Brief übergeben wurde die Dokumentation der Post ausdrucken. Ich weiß, kostet ja alles nix. Aber wenn der Fall kommt ärgerst du dich schwarz, wenn du das nicht hast.
Wenn du bei dem lächerlichen Termin warst vergiss nicht dem Arzt zu sagen, dass du von seinem Gutachten eine Ausfertigung haben möchtest. Die müssen dir die zuschicken. Dann weißt du auch, was sie weiß...
Mir ist ein Arzt bekannt, der war selber mal beim ÄD. Der gab den Rat sich an den VdK zu wenden. Weil die Gutachten vom ÄD meistens für die Tonne sind und die sich auch über Facharztgutachten hinwegsetzen und die für lächerlich erklären wollen. Allerdings ist es schwer dagegen privat vorzugehen. Drum der VdK. Lass dich da mal beraten.
Warum hast du das mit dem Umschlag überhaupt gemacht. Das geht die Sachbearbeiterin nichts an. Mit der Schweigepflichtsentbindung zwischen deinem behandelndem Arzt und dem Ärztlichen Dienst vom Jobcenter, Agentur für Arbeit oder DRV, ist der Arzt vom Ärztlichen Dienst befugt die Unterlagen (meist der letzten 2Jahre) anzufordern. Das du dies übernimmst ist keine Pflicht. Ich hatte es auch nicht gemacht, aber letztendlich kam es auch zu nichts, da das ganze Verfahren eingestellt wurde.
Es ist ja nichts schlimmes wenn die wissen inwieweit ich einsatzfähig bin, das hilft ja bei der vermittlung. Es ist numal so das ich dem ärztlichen Dienst nicht direkt berichten darf sondern das dass eben über die Sachbearbeiterin läuft..Ich hätte es auch gerne anders gemacht das sowas eben nicht passieren kann.
was mich halt aufregt ist das Verhalten der sachbearbeiterin und des jobcenters allgemein.. da werden Fehler gemacht und keiner fühlt sich verantwortlich, dann mach ein erwerbsloser einen Fehler und ihm wird ein Teil des im zustehenden Existenzminimums gestrichen. Man wird als mensch behandelt wie Dreck was mich einfach nur zum Ko***n bringt.
Du hättest nur die Schweigepflichtsentbindung ausfüllen sollen und es deiner Sachbearbeiterin zur Weiterleitung an den Ärztlichen Dienst geben sollen. Nicht mehr und nicht weniger. Was anderes habe ich nicht gesagt. Anschließend werden automatisch die Unterlagen von deinem behandelnden Arzt angefordert, aber nur durch den rztlichen Dienst direkt. Anschließend wirst du entweder eingeladen oder es wird nach Aktenlage entschieden. Der Sachbearbeiter bekommt anschließend den Bericht inwieweit du arbeitsfähig bist. Sollten es weniger als 3 Stunden täglich sein würdest du aufgefordert werden Erwerbsminderungsrente zu beantragen oder an das Sozialamt verwiesen.
NEin den die kompetzen fehlt und woher soll die auch wissendas was nicht ausgefüllt ist alos wurden hier vorsätzlich diene rechte verletzz wen da drauf stand für den Ärtzlichen dinst hier leigt eine Datenschutzberlezung vor informeir edoch aml den zuständiegen Budnesdatenschutzbeauftrageten darüber den dan hats du was schrifliche s uind da samt bekommt eine Lektion von einem Der wirklciseine job macht und belehrt das amt bzw dein fallmanager!
Ärtzlich unterlagen haben nichts bei dem fallmanger zu suche das was er bekomen darf ist welche einschränkungen du hast !
Ob die einen kompletten Bericht bekommt oder nur eine generelle Einschätzung vom Arzt, keine Ahnung.
Aber logisch das der Sachbearbeiter Kenntniss darüber bekommen muss wie es gesundheitlich mit dir aussieht, anders weiß er ja nicht ob oder wie er dich vermitteln kann/darf.
es geht mir um die diagnosen die in dem bericht stehen den ich ausfüllen musste für den medizinischen dienst. die gehen die nichts an!
Sie bekommt nur einen bericht vom ärztlichen dienst inwieweit ich einsatzbereit bin.
Die diagnosen gehen sie nichts an, deswegen sollte der umschlag auch verschloßen sein..
schon klar das die dann einen bericht bekommt vom ärztlichen dienst..
Die dürfte der Sachbearbeiter dann nicht einsehen...
https://www.datenschutz-wiki.de/Datenschutz_in_Jobcentern_und_Arbeitsagenturen
Und wie soll dann die Fall Managerin dann erfahren, wie deine gesundheitlichen Einschränkungen sind ? Der Arzt wird ihr natürlich Bericht geben. Also kann sie es auch vorher schon einsehen, bevor sie es weiter gibt.
Außerdem hat sie sicher kein Interesse daran mit deinen Angaben privat hausieren zu gehen. Interessiert auch niemanden.
Die darf erfahren wie lange ich am Tag arbeiten kann und was.. aber doch nicht was ich genau habe...
alles was du gesagt hast ist richtig und danke das du es gesagt hast.
ich habe als ich den Bericht/Fragebogen beim jobcenter abgegeben habe dafür natürlich auch keine eingangsbestätigung erhalten..
jedoch schrieb ich eine Mail an meine Fallmanagerin um nachzufragen ob sie es bekommen hat..;)(will ja ne bestätigung so oder so...) woraufhin sie mir in der antwort bestätigte das sie die unterlagen bekommen hat und sie diese Prüfen wird! und anschließend weiterleitet!
Nun weiß ich allerdings nicht wie weit mich dieser satz in einer Email bringt, Die mail kam von Ihrer geschäftsmail, mit ihrem vollen namen, steht auch so auf ihrer visitenkarte.. also name@landkreis-ortsname.de
Die mail habe ich natürlich aufgebhoben.
Also was kann ich tun das sowas in zukunft weniger vorkommt?