Beamtenrecht: Aktien erwerben als Polizeibeamter?
Hallo, ich bin Polizeibeamter in Nordrhein-Westfalen und würde gerne in Aktien investieren. Diese würden mir bestenfalls Kursgewinne und Dividenden bringen. Nun frage ich mich, ob dies genehmigungs- und anzeigepflichtig ist? Zählt es als Nebentätigigkeit? Wenn ja müsste man Gewinne, die 9600€ übersteigen der Behörde abgeben?
9 Antworten
Du kannst sparen und Wertpapiere kaufen so viel du willst.
Deinen Zinsgewinn musst du nur schön in der Steuererklärung angeben.
Kapitalertragssteuer = 25% der Zinsgewinne.
Diese dem Finanzamt zu unterschlagen würde für dich ein Disziplinarverfahren bedeuten wegen Steuerhinterziehung.
Nicht gut als Beamter.
Geldstrafe, Degradierung mit Kürzung der Besoldung bis hin zu Entfernung aus dem Dienst.
Und immer: mehr als 1 Jahr Haftstrafe bedeutet Entbeamtung !
Also ehrlich versteuern dann kannst du Zinsen machen wie du willst.
Auch als Beamter dürftest du im Lotto Millionen gewinnen. Das hat nichts mit deinem Dienst zu tun.
Richtig. Angabe ist nur notwendig wenn Du Geld zurück haben willst weil Du die Freibeträge nicht ausschöpfst.
Wäre aber sinnvoll. Wenn dein Steuersatz unter dem liegt, was die Banken abführen, gibt es Geld zurück. Nachzahlen musst du nicht.
Das ist keine Nebentätigkeit und keine nichtselbsständige Beschäftigung. Du darfst Aktiengewinne erzielen bis Dein Konto platzt, sofern Du das immer schön dem Finanzamt mitteilst.
deutsche Banken führen die Steuern automatisch ab, sodass ich die Aktien in meiner Steuererklärung nicht erwähnen brauche oder?
Korrekt.
Aber sobald das Ausland involviert ist schon.
Auch wenn dein Steuersatz unter 25% liegt wäre es dämlich keine Erklärung abzugeben.
Auch wenn du vergessen hast einen Freistellungsauftrag einzurichten.
Nein, das ist keine Nebentätigkeit, sondern Kapitalanlage. Deine sonstigen Kapitalanlagen beispielsweise im Zinsbereich musst du dir ja auch nicht genehmigen lassen.
Zählt es als Nebentätigigkeit?
Nein.
Tätigkeit wäre ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine Selbständigkeit.
Vermögensverwaltung des eigenen Vermögens ist weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig.
deutsche Banken führen die Steuern automatisch ab, sodass ich die Aktien in meiner Steuererklärung nicht erwähnen brauche oder?