Baufinanzierung ist die Darlehensnummer gleich der Vorgangsnummer oder der Kontonummer
In einer Vollmacht zu Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten was eien Baufinsnzierung betrifft, ist nach der Darlehensnummer gefragt. Ich habe in meinem Baufinanzierungsvertrag eine Vorgangsnummer und eine Kontonummer. Welche von beiden ist gleichzeitig die Darlehensnummer? Ich hoffe die Frage erzeugt bei Euch kein zu großes Kopfschütteln!
1 Antwort
Keine von beiden! Wenn du Zeit hast, frag Montag deinen Baufinanzierer; wenn nicht, trage beide Nummern mit dem Vermerk Ko.Nr. und Vorg.Nr. ein.
Das ermöglicht die Identifizierung des Vertrages und du hast, falls es zu Problemen mit der Gültigkeit kommt, die Möglichkeit die Darlehensnummer nachzureichen, bzw. eine "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" zu beantragen, da du daran schuldlos bist, dass dir dein Baufinanzierer die Darlehensnummer nicht genannte hat/ auf seinen Dokumenten nicht vermerkt hat.