Banken - Gebühren für das Zusenden von Kontoauszügen
Vor ein paar Wochen erzählte mir jemand es gäbe ein Urteil, dass Banken rückwirkend die Gebühren für mit der Post gesendeten Kontoauszüge zurückerstatten müssen. Der Postversand erfolgte ja nur wenn man nicht bis zu einem best. Zeitpunkt das pdf-Dokument aus der Postbox im Account angeklickt hatte.
Stimmt das und wie verhalten sich die Banken seit dieser Regelung, schicken diese die Kontoauszüge jetzt auf deren Rechnung oder lassen sie es ganz bleiben?
4 Antworten
Hallo Cornyx, dies sollte dann wohl bald für alle Institute gelten. Ggf. drauf berufen!
Urteil: Deutsche Bank muss Kontoauszüge kostenlos zusenden
Holen Kunden der Deutschen Bank ihre Kontoauszüge nicht regelmäßig selbst ab, darf das Geldhaus ihnen nicht unaufgefordert die Kontoauszüge zusenden und dafür eine Gebühr erheben. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank entschieden.
Gemäß den Geschäftsbedingung der Deutschen Bank bekommen die Kunden ihren Kontoauszug – sofern sie ihn nicht in den vergangenen 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abgeholt haben – unaufgefordert per Post zugeschickt. Dafür müssen sie jedoch ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen.
Diese Praxis hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schon länger als unzulässig kritisiert: Eine Bank sei zwar grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf nach Meinung der Verbraucherschützer aber kein Entgelt erhoben werden. Das sei nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt habe.
Recht auf kostenlosen Kontoauszug
Zustimmung fanden die Verbraucherschützer bei den Richtern des Landgerichtes Frankfurt am Main. Ihrer Ansicht nach verlangen Kunden durch die Nichtabholung der Kontoauszüge nicht automatisch deren Zusendung. Vielmehr stehe es im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.
Die Deutsche Bank will das – noch nicht rechtskräftige – Urteil jetzt prüfen. Ein Pressesprecher kündigte aber bereits an, dass die Bank vorerst für zwangsweise verschickte Kontoauszüge keine Gebühren mehr erheben werde.
Signal an die Bankenbranche
Die Entscheidung der Frankfurter Richter gilt zunächst nur für die Deutsche Bank und hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken und Sparkassen. Da diese Institute aber vielfach vergleichbare Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden, werden sie die weitere Entwicklung in dieser Sache sicher genau beobachten.
Nachtrag vom 30. Mai 2011: Die Deutsche Bank hat keine Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil jetzt rechtswirksam, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8. April 2011 (A.z.: 2-25 O 260/10). Das Urteil kann beim vzbv als .pdf-Dokument herunter geladen werden.
Quelle: vzbv (ENDE) finanzwertig.de/28.04.2011
Gruß hsb
Ha lohnt sich ja doch immer mal wieder in alte Themen reinzuschauen.
Sehr cool.
Auch von mir Danke für die Mühe hsbgefragt.
Danke Euch und gern geschehen. :-)
Die Comdirect Bank schrieb jetzt übrigens das auf den unaufgeforderten Versand generell verzichtet wird. Wer jedoch weiterhin wünscht, Kontoauszüge zugesandt zu bekommen, wenn er oder sie das Abholen im Account vergißt, der muß das extra bestätigen bzw. anklicken.
Scheinbar ist die Informationspflicht in den Hintergrund getreten!?
Hi! Grundsätzlich müssen Banken den Kunden Kontoauszüge zustellen. In welchem Rhythmus, bestimmt der Kunde - allerdings muss mindestens einmal im Quartal ein Kontoauszug zugehen wegen des Quartalsabschlusses.
Erfolgt die Zustellung per Post, so stellt die Bank den Kunden die daraus entstehenden Kosten (porto) natürlich in Rechnung. Der Kunde kann ja auch die Auszüge per Auszugsdrucker holen.
M.W.n. müssen Banken seit geraumer Zeit mind. einmal im Zeitraum eines Monats kostenlos einen KTO-Auszug zuschicken, wenn man nicht selbst schon einen vom Automaten geholt hat oder halt online eingesehen hat.
Frag mich nicht woher ich das habe. Das habe ich iwann mal in irgend ner Besprechung von iwem erfahren.
Google es doch mal. Wenn Du ne verwertbare Quelle findest, würde mich die auch interessieren :)
Es gibt was über die Deutsch Bank. Aber die Frage ist halt, meinte der das Urteil für die DB oder gibt es noch ein Allgemeines?
Wenns dich interessiert schau mal wieder rein ;-) Vielleicht weiß es ja jemand ;-)
wahrscheinlich machen sie es nach wie vor gleich, das urteil kennen ja nicht alle. wenn man die auszüge per post bekommt, wird der betrag der briefmarke (55cent normalerweise) vom konto abgebucht. daher sollte man immer regelmäßig seine kontoauszüge abholen, auch wenn man online-banking hat. dort kann man zwar die auszüge abrufen und vielleicht ausdrucken, aber ich kenne es so, dass man die auszüge zusätzlich trotzdem noch am automaten abholen muss, damit sie einem nicht per post zugeschickt werden.
ist schon irgenwie blöd, was man so alles machen muß, um Post zu vermeiden ;-)
Bei den reinen Onlinebanken fällt wenigstens das "Doppelt Abholen" weg ;-) Die haben ja keine Filialen.
Sind die eigentlich gesetzlich oder sonstwie dazu verpflichtet das zu tun? Oder machen die das nur um noch zusätzlich Geld zu verdienen? Also ich kenne auch die 0,55 ct. Aber beid er Deutschen Bank waren es glaub ich fast 2 Euro.
Vielen Dank für diese sehr ausführliche und hilfreiche Antwort.