Bafög gezwungen?
Das Arbeitsamt zwingt mich BaföG zu beantragen. Ich fange dieses Semester an zu studieren. Dürfen die das? Ich muss ja schließlich das Geld zurückzahlen. Ich wohne bei meinen Eltern.
5 Antworten
Das Bafög hat vorrang vor dem ALG 2, da du als Student dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Du MUSST es nicht beantragen; dann erhältst du eben keine staatliche Zuwendung und musst dir sein Studium anderweitig finanzieren. Die Hälfte des Bafög ist ein zinsloses Darlehen, welches bis zu einer Höhe von 10000 Euro zurück bezahlt werden muss. Gerechnet an einem 3 oder gar 5 Jährigem Studium mit anschliessendem entsprechendem Verdienst ist das ein geringer Preis.
Wenn dir Bafög - zusteht ist dies eine vorrangige Leistung,ob du diese beantragst oder nicht liegt ganz bei dir,auf jeden Fall wird dir das Jobcenter das Bafög - auf deinen Leistungsanspruch anrechnen,auch wenn du dich weigerst es zu beantragen,dann wird es als fiktives Einkommen angerechnet !
Deine Leistungen werden dann dementsprechend gekürzt oder entfallen ganz,je nachdem was du dann außer Kindergeld noch an Einkommen erzielst und wie hoch dein dir zustehender Bedarf nach dem SGB - ll ist.
Die Leistungen die deine Eltern also derzeit bekommen,werden mit Beginn des Studiums auf jeden Fall weniger,weil dir dann weniger bis nichts mehr vom Jobcenter zusteht,du musst dann deinen Eltern den entfallenen Teil selber zahlen,dass könntest du dann natürlich auch mit Erwerbseinkommen machen,wenn du kein Bafög - beantragen möchtest.
Nein, sie können dich nicht zwingen Bafög zu beantragen. ABER: Mit Beginn des Studiums bist du nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft und dir steht kein Hartz4-Anteil mehr zu.
Wie du diesen Wegfall kompensierst, ist dir überlassen. Du kannst auch nebenher jobben, kein Bafög beantragen (damit auch keine Schulden).
Das mit Beginn kein Anspruch mehr auf ALG - 2 besteht ist so pauschal nicht korrekt !
Erst wenn das Kind wohnhaft bei den bedürftigen Eltern seinen Bedarf mit seinem anrechenbaren Bafög - Kindergeld und ggf.weiteren sonstigen Einkommen decken kann,wäre es aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus.
Vor den Änderungen die zum 01.08.2016 eingetreten sind hätte deine Aussage zugetroffen,dann wäre das Kind aus der BG - der Eltern raus gewesen,auch wenn es seinen Bedarf nach dem SGB - ll mit seinem anrechenbaren Einkommen nicht decken konnte.
Dann hatte es ggf.nur Anspruch auf einen Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - Kopfanteil des Kindes ( Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete ),dieser wurde zwar auch vom Jobcenter gezahlt,galt aber nicht als ALG - 2 Leistung.
Mit diesen Änderungen ist dieser Mietzuschuss entfallen,nun haben diese Menschen die vorher Anspruch auf den Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - hatten,Anspruch auf ALG - 2 Leistungen,wenn sie ihren Bedarf nach dem SGB - ll nicht durch eigenes anrechenbares Einkommen decken können.
Wenn Du studierst, dann stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und hast keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen.
Willst du denn öffentliche Gelder haben oder wieso zwingt da Amt dich?
Und worin besteht der "Zwang"? Was machen die, wenn du's nicht tust?
Das Arbeitslosengeld meiner Eltern kürzen.
also wollt ihr/du öffentliche Gelder. Ja, dann können sie dich zwingen. Sonst gibt es kein Geld.
Es zwingt mich einfach, nicht mehr, nicht weniger. Man verlangt von mir Bafög zu beantragen obwohl ich das Geld zurückzahlen muss.