Badsanierung gerechtfertigt?
Moin,
wohne seit 2 jahren in einem Mehrparteienhaus. Ich habe ein innenliegendes Badezimmer, ohne Fenster. Möglichkeiten des Lüftens sind nur durch die Tür und einen kleinen Abluftschacht ohne Ventilator gegeben. Das Bad ist überall halbhoch gefliest, versehen mit einer Badewanne. Nun ist es ja so, wer duscht heutzutage noch in einer Badewanne im sitzen? Wir nicht. Nun habe ich vor knapp einem Monat gesehen, dass sich Schimmel hinter der Tapete gebildet hat in dem Bereich, wo unser Duschwasser gegenprasselt. Morgen kommt der Vermieter und schaut sich das ganze an.
Einfach mit Schimmelentferner und neu Tapezieren sehe ich nicht als lösung. Ich bin der Meinung man müsste das überfliesen, da der Putz dadrunter auch schon zum teil recht aufgeweicht ist.
Wie sieht das mit den kosten aus? Das Bad wurde noch nie seit 15-20 Jahren renoviert. Die Fliesen sind nicht mehr hübsch (aber heil).
Kann ich das Fliesen beantragen? kann er eine Mieterhöhung veranlassen?
Hoffe ihr könnt mir Helfen.
Gruß Paddy
10 Antworten
Eine Sanierung des Bades muss der Vermieter nicht machen. Wenn man eine Wohnung mit Badewanne und 1,50 Meter Fliesen mietet, ist es Obhuts und Sorgfaltspflicht des Mieters, kein Wasser auf die Wand kommen zu lassen bzw. dieses sofort trocken zu wischen. Wenn er das nicht tut, ist der Mieter dafür verantwortlich und muss für die Beseitigung des Schadens aufkommen. Ob man heutzutage noch im Sitzen duscht oder das Bad schon alt ist, ist dafür völlig unerheblich, dann darf der Mieter eine solche Wohnung eben nicht mieten...
Bei einer sanierung kann der Vermieter auch die Miete erhöhen...
Beantragen kannst du alles - dein Vermieter muss deinem Antrag aber nicht stattgeben!
Es gibt auch keine Zeit nachdem ein Bad etc. renoviert werden muss.
Dass das keine glückliche Situation ist, dass Wasser an die Tapete kommt, ist klar.
Modernisiert dein Vermieter kann er die Kosten auch umlegen.
Hast du schon mal stehend in einer Badewanne geduscht und dir den Duschkopf über den Kopf gehalten oder vorn an den Körper? Da kanns du noch so aufpassen, da kommt Wasser auf die Wand hinter dir und wenn diese nur halbhoch verfliest ist, eben an die Tapete....oder du bist ein Zwerg :-)
d.h. aber jetzt nicht, dass der Vermieter Schuld hat weil er nur halbhoch gefliest hat, der Mieter ist dazu gehalten, so zu duschen, dass nichts beschädigt wird, lässt sich aber nicht immer vermeiden.
Genau deswegen sollte man in solchen Wohnungen ja auch in der Badewanne sitzend/hockend Duschen oder nur Baden. Daher schrieb ich ja "bei sachgerechter Nutzung", denn eine Badewanne ist, wie der Name schon sagt, zum Baden (inkl. Abbrausen) da, nicht zum Duschen. Und bei dementsprechend sachgerechter Nutzung passiert das dann auch nicht...
Ich würde hier sagen, dass du der Verursacher bist. Ich denke, dass Baden oder Duschen im Sitzen in Deutschland keine Beeinträchtigung der Lebensqualität ist!
Lass dich überraschen, was der Vermieter sagt.
Da hast die Whg. mit Badewanne gmietet, wenn du nun lieber im Stehen duscht, dann mußt du den Bereich über den Fließen Wasserdicht machen und nicht einfach auf die Tapeten duschen und wenn es dann kaputt ist, dann soll der VM das richten. Ich kann verstehen, dass immer mehr Vermieter bei solchen Mietern lieber ihre Whg. leerstehen lassen
Das Bad wurde noch nie seit 15-20 Jahren renoviert. Die Fliesen sind nicht mehr hübsch (aber heil).
sie sind heil! und du hast die Wohnung auch so übernommen. Dein Vermieter "MUSS" nicht aber kann.
Versuche es lieber auf die nette Tour! Und "ja" das wird sich ( sonst wäre er ein dummer Vermieter) auf die Miete auswirken.
Das ist nicht klar, bei sachgerechter Nutzung lässt sich das ohne Weiteres vermeiden...