Auszubildender - Anwärter Unterschied?
Sind Anwärter "Auszubildende" im öffentlichen Dienst? Oder muss man erst eine Ausbildung fertiggestellt haben um "Anwärter" zu sein?
3 Antworten
Wenn Beamte ihre Ausbildung machen, nennt man sie Anwärter bzw. Beamte auf Widerruf!
Anwärter ist im Öffentlichen Dienst das, was man sonst als Auszubildender bezeichnet.
In der niedersächsischen Finanzverwaltung gibt es Steueranwärter (Ausbildung zum Mittleren Dienst) und Finanzanwärter (Ausbildung zum Gehobenen Dienst). Möglicherweise ist das in anderen Bundesländern anders.
Der Lehrer Grubenschmalz meldet sich zu Wort.
Bitte beachten, dass es auch andere Beamtentätigkeiten gibt, also z.B. mittlerer Dienst / gehobener Dienst / höherer Dienst.
Anwärter sind grundsätzlich Leute, die sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn in der Laufbahnausbildung befinden.
Dabei ist es egal ob es der einfache, mittlere, gehobene oder höhere Dienst ist.
Danke, das wollte ich wissen :)
Anwärter sind in der Ausbildung im gehobenen Dienst.
Also zB Kreisinspektoranwärter.
Oder Lehramtsanwärter
Höherer Dienst sind Referendare, zB Rechtsreferendare oder Studienreferendare
Das gilt nicht für den höheren Dienst. Hier sind es Referendare.
Anwärter sind in der Ausbildung im gehobenen Dienst.
Nein, Anwärter sind immer Leute, die sich in einer Laufbahnausbildung befinden.
So sind Auszubildende im mittleren Dienst auch Anwärter.
@grubenschmalz,
der öffentliche Dienst besteht nicht nur aus Lehrer,
bedeutet es gibt auch noch Beamte auf Widerruf im mittleren Dienst.
Für den Lehramtsanwärter beispielsweise muss man vorher studiert haben.
Gilt nur für Beamte!
Nicht ganz richtig. Anwärter sind in der Beamten"Ausbildung" zum gehobenen Dienst.