AUSBILDUNG IN DER VERWALTUNG - RICHTIGES LERNEN?

5 Antworten

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Wenn Du den mittleren Dienst machst, dann arbeitest Du mit dem Gesetz wie mit einem Schulbuch. Du hast den Gesetzestext und die "Lehrer" erklären Dir dann, was für Folgen sich daraus ergeben. Du interpretierst Gesetze nicht, Du lernst sie anzuwenden und arbeitest relativ viel mit Durchführungsverordnungen und Richtlinien und Urteilen, also Beispielen und Anweisungen, wie das Gesetz durchzuführen ist.

Der gehobene Dienst beinhaltet eine Studium und dort gibt es dann Juristerei für Anfänger. Du hast methodische Kompetenz oder ähnliches in welchem Dir der Umgang und die Arbeit mit Gesetzen, sowie die juristische Sprach-, Denk- und Formulierungsweise nahegebracht wird.

Du erarbeitest Dir den Gesetzestext, versucht selbst die Rechtsfolgen abzuleiten und hast dann einen Professor, der Dir sagt, ob Du Recht hattest. Das Ziel ist, dass Du das "subsummieren" dann selbständig erledigen könntest.

Subsummieren bedeutet einen realen Sachverhalt dem Gesetzestext unterzuordnen. Du bekommst einen realen Sachverhalten und musst dann überprüfen ob die Anforderungen die ein Gesetz stellt erfüllt sind, und ob somit die Rechtsfolge eintritt.

Hier gibt es doch zum Lernen sicherlich Anwendungsbeispiele. Frag Deinen Lehrer mal danach. Vielleicht bietet er sogar an, freiwillig ausgefüllte Übungsblätter zu korrigieren.

Sehr gut kann man so etwas dann auch in der Lerngruppe durchsprechen. Da kommt viel bei raus, weil jeder es zuerst einmal anders "anwendet" und man sich über das gemeinsame Gespräch der Lösung gut annähern kann.

hanseat777 
Beitragsersteller
 06.06.2012, 19:29

Würde sich da nicht eher gegenseitig "stören", weil man dann kaum in Ruhe lernen kann?

Schokolade  07.06.2012, 08:45
@hanseat777

Nein, ganz und gar nicht. Es geht ja nicht darum, sich in Ruhe hinzusetzten und z.B. Vokabeln zu lernen, sondern gemeinsam im Gespräch und Arbeiten Lösungen suchen, von denen dann jeder was lernen kann, was er dann ggf. allein zu Hause und in Ruhe noch vertiefen kann, sofern nötig.

Als Grundsatz gilt: Eine Vorschrift beinhaltet eine Rechtsfolge (= Ergebnis) und Tatbestandsmerkmale (= Voraussetzungen). Um beim Finanzwirt zu bleiben als Beispiel § 7 Abgabenordnung (AO). Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht 1. Beamter oder Richter (§ 11 Abs. 1 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs) ist, 2.in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder 3. sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Rechtsfolge: Ist Amtsträger. Tatbestandsmerkmale: Beamter oder Richter ODER in einem sonst. öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht ODER sonst dazu bestellt ist ... Beliebte Frage: Ist eine Putzfrau Amtsträger i. S. d. § 7 AO? Du mußt nun den Lebenssachverhalt auf die Vorschrift anwenden (subsumieren). Dabei führst Du zuerst die Rechtsfolge an und begründest sie anhand der Tatbestandsmerkmale. Das Ganze hat so etwas von einem Kind das als fragt: Und warum? Du wirst im Laufe der Ausbildung mit sovielen Vorschriften zugeworfen, dass Du mit der Zeit ein Gespür für Rechtsfolgen und Tatbestandsmerkmale bekommst. Learning by doing ;-)

Normalerweise sollten euch die Lehrer da Tipps geben.

Aber es ist wichtig, die Grundlagen zu kennen und zu wissen, in welchem Gesetz was zu finden ist. Du musst nicht jeden Paragraphen auswendig kennen. Du kannst dir wichtige Paragraphen markieren oder Reiter setzen.

Am Anfang wird es etwas schwerer fallen, besonders die Texte sofort zu verstehen. Aber sowas wird ja im Unterricht auch besprochen und nach einigen Monaten wirst du merken, dass du immer besser damit klar kommst, wenn du dich damit öfter beschäftigst.

hanseat777 
Beitragsersteller
 06.06.2012, 19:30

Wie lange hat es bei dir gedauert, bis der "Funke übergesprungen" ist?

Grundzuege sollte man kennen, bei allem anderen sollte man wissen, wo man nachschauen muss.