Aus Probezeit (PKW) raus. Was ist nun anders?
Bin noch unter 21
7 Antworten
Wenn die Probezeit vorbei ist, kannst Du zwar auch für Verkehrsverstöße Geldstrafen und Punkte kassieren, nur wirst Du dann nicht mehr direkt zur Nachschulung mit darauffolgender Verlängerung der Probezeit gezwungen.
Dann bist Du praktisch erst dann fällig, wenn sich Dein Punktekonto dem Höchststand nähert.
Wenn Du aus der Probezeit raus bist, dann können keine probezeitrelevante Maßnahmen mehr gegen dich erfolgen welche nach der Probezeit von dir begangen wurden.
Taten die in der Probezeit begangen wurden aber die Rechtskraft außerhalb der Probezeit liegt, schützt dich hingegen nicht vor diesen Maßnahmen, da zählt der Tatzeitpunkt.
Dir wird nun bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie z.B. das Über Rot Fahren, oder zu geringer Sicherheitsabstand kein Aufbauseminar mehr aufgezwungen. Wenn du diese zwei mal begehst, wird dir der Führerschein nicht mehr entzogen, sondern erst, wenn deine Punkte voll sind.
Die Strafen und Punkte bleiben aber alle gleich!
Ansonsten passiert nicht viel (zumindest nix was einen interessieren müsste).
noch ist für dich die 0,0 Promillegrenze, alles andere läuft seinen Weg
eine Verlängerung oder ASF kann nicht mehr kommen - du solltest dich trotzdem an die STVO halten
Die Versicherung wird billiger. Wenn du verbotene Sachen machst, wirst du weniger bestraft etc.
Schau mal im Bußgeldkatalog.
Man wird nicht weniger bestraft, weil man aus der Probezeit raus ist. Die Strafen bleiben gleich hoch. Das was nur wegfällt ist z.B. das Aufbauseminar, dass man nicht mehr machen muss und auch die Verlängerung der Probezeit.