Auftragstorno?
Ich habe über Internet einen Autoschlüssel bestellt aber nur die Elektronik , darauf haben wir uns geeinigt, nach drei Tagen storniert , weil es nicht so besprochen war , es wurde noch nicht angefertigt. Daraufhin habe ich diese Antwort bekommen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen das eine Stornierung Ihres Auftrages gesetzlich nicht möglich ist.
Bei Ihrer Bestellung handelt es sich um eine Sonderanfertigung welche laut § 312d IV BGB vom Wiederrufsrecht ausgeschlossen sind.
Da sie eine Bestellung getätigt haben, erwarten wir nun die Abnahme der Bestellung.
2 Antworten
Es wird sicher in den agb darauf hingewiesen, dass individuell gefertigte Ware nicht storniert oder retourniert werden kann.
habe es gerade gefunden im Widerrufsrecht, da steht es wirklich drin, aber wir hatten was anderes ausgemacht undzwar nur die Elektronik hatte ich bestellt, aber die haben mit Autoschlüssel fräsen , den Auftrag gemacht .
wusstest du nicht, dass es extra angefertigt wird? Steht es nirgends, dann kannst du ggfs. doch zurücktreten.
hm schwierig, man kann extra angefertigte Sachen nicht zurückgeben. Aber wenn es noch gar nicht gefertigt war, dann wohl schon.
Also müsstest du beweisen, dass es so war. Vermutlich hat aber jemand es ohne wissen doch ausgeführt und dann kann man es nicht ändern.
Wenn die aber nur gedacht haben, dass sie die Kohle wollen und es deshalb trotzdem machten, würd ich mir überlegen es anzufechten, wenn es sehr teuer war. Aber du musst alles beweisen.
ne das wurde mir im Nachhinein geschrieben