Aufhören zu arbeiten: was muß man beachten, wieviel Geld pro Monat für Sozialvers.?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  • Krankenversicherung (gesetzlich) mindestens 137,33 € p.M.
  • Pflegeversicherung (gesetzlich) mindestens 18,89 € p.M.

ACHTUNG: Zum 01.01.2015 ändern sich die Beitragssätze und der einkommensabhängige Zusatzbeitrag wird eingeführt.

Die Beträge gehen von der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für sonstig freiwillig Versicherte aus. Das Einkommen ist nachzuweisen (§ 60 SGB I). Fehlt der Nachweis ist stets der Höchstbetrag zu zahlen. Dieser geht von einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze aus.

Der Sparerfreibetrag von 801,- € unterliegt nicht der Beitragspflicht und darf abgezogen werden. Entscheidend ist der Einkommensteuerbescheid.

Ob du dich privat renten- und unfallversicherst musst du selber wissen. Für das Alter vorsorgen solltest du auf jeden Fall. Wenn du kein Vermögen von mindestens 1 Million € hast, welche du anlegen kannst wird es schwierig davon wirklich zu leben.

hallodri69 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 19:53

Ok, komplexes Thema. Inzwischen habe ich nach Recherche den Höchstbetrag für die KV gefunden. Wäre bei meiner KK ca. 630 €/Monat.

Aber für die Pflegeversicherung hab ich noch keinenkonkreten Zahlen gefunden. Die reden immer von Beiträge in Prozent, aber ich hab keine Ahnung auf was sich dieses Prozent bezieht. Hängt das mit dieser Beitragsbemessungsgrenze zusammen? Die wäre für die Pflegevers. 3.937,50 e. Was bedeutet das?

Klar würd ich mich privat renten- und unfallversichern. Für den Notfall.

kevin1905  13.10.2014, 23:59
@hallodri69
Die reden immer von Beiträge in Prozent, aber ich hab keine Ahnung auf was sich dieses Prozent bezieht.

Die Beitragsbemessungsgrenze und Mindestbeitragsbemessungsgrundlage der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversucherung sind identisch.

Kennzahlen der Sozialversicherung (GKV/Pflege) in 2014:

  • Beitragsbemessungsgrenze: 48.600,- € p.a.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze: 53.550,- € p.a.
  • Bezugsgröße: 2.765,- € im Monat

Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen:

  • für sonstig freiwillig Versicherte: 1/3 der Bezugsgröße (dat wärst du!)
  • für hauptberuflich Selbständige: 3/4 der Bezugsgröße
  • für hauptberuflich Selbständig mit Härtefallregelung oder Existenzgründer: 1/2 der Bezugsgröße
  • für die Familienversicherung: 1/7 der Bezugsgröße (Ausnahme: Minijob geht bis 450,- €).

Hierauf wird jeweils der ermäßigte Beitrag von 14,9% zur Krankenversicherung gerechnet und 2,05 bzw. 2,3% zur Pflegeversicherung (den 0,25% Zuschlag gibt es für Kinderlose zwischen 23 und 65 Jahren).

Was bedeutet das?

Das bedeutet deine Quelle ist nicht aktuell. Denn die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst (Aktuelle Zahlen s.o).

Das kommt ganz auf die Tarife an. Gegen Arbeitslosigkeit kannst du dich nicht privat versichern, stimmt.

kevin1905  13.10.2014, 16:52

Nicht jeder Mensch der nicht arbeitet ist auch arbeitslos i.S.d. des SGB II oder III.

Hallo. Du zahlst

9,45 % Rentenversicherung, der AG ebenfalls 9,45%

Unfall Versicherung zahlt der Arbeitgeber komplett, du also 0%

Krankenversicherung du: 8,2 und der AG 7,3 (du zahlst mehr wegen deinen Zähnen, da du für die verantwortlich bist und du sie pflegen musst und der AG nichts dafür kann, wenn kosten entstehen)

Pflegeversicherung zahlst du, wenn du unter 23 und kinderlos bis 1.025 % , der AG ebenfalls. Bist du über 23 uns hast Kinder, zahlst du 1.275 %

Arbeitslosenversicherung zahlst du 1,5% genau wie dein Arbeitgeber

Die Prozentsätze gehen von deinem Gehalt aus...

Hoffe ich konnte dir helfen.

kevin1905  13.10.2014, 16:50

Die Antwort ist richtig, für einen versicherungspflichtigen Angestellten, beantwortet aber die Frage nicht.

Ein Mensch der nur von seinen Kapitalanlagen lebt, hat keinen Arbeitgeber.

hallodri69 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 19:34
@kevin1905

Ja, Thema verfehlt.

Du brauchst eigentlich nur in die Krankenversicherung einzuzahlen. Der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte ohne eigenes Einkommen beträgt hier knapp 160 € pro Monat für gesetz-lich Versicherte.

In die Rentenversicherung musst Du nicht einzahlen. Eine fehlende Einzahlung erhöht dann später aber auch Deine zu erwartende Rente logischerweise nicht.

hallodri69 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 16:03

Ok, also dann würde ich Rente und Unfall als private Versicherungen abschließen.

Nur 160 € freiwillige Krankenversicherung kommt mir extrem niedrig vor. Formulieren wir es anders herum: ich bin jetzt Angesteller mit mittlerem Einkommen und möchte in der Krankenversicherung keine Einbußen später hinnehmen. Welchen Beitrag müßte man dann rechnen?

kevin1905  13.10.2014, 16:51
@hallodri69

Immer den Höchstbeitrag, wenn du kein niedrigeres Einkommen nachweist (§§ 240 ff SGB V).

hallodri69 
Beitragsersteller
 13.10.2014, 19:35
@kevin1905

Ja und was ist der Höchstbetrag? Wie berechnet sich der?

kevin1905  14.10.2014, 00:00
@hallodri69

14,9% der Beitragsbemessungrenze für die Krankenversicherung zzgl. 2,05 bzw. 2,3% der BBG für die Pflegeversicherung.

Hallo,

wie hoch sind die monatlichen Bruttoeinnahmen (insgesamt!)? Unter 921 Euro monatlich? Über 4050 Euro monatlich? Oder dazwischen?

Besteht aktuell eine gesetzliche Krankenversicherung?

Gruß

RHW

RHWWW  14.10.2014, 21:34

Bei Einnahmen über 4050 Euro monatlich liegt der KV-Beitrag bei 603,45 Euro (da wegen des fehlenden Krankengeldes nur 14,9 statt 15,5% berechnet werden).

Wenn man Kinder hat, liegt der PV-Beitrag bei 83,03 Euro monatlich.