Auf ein Gewinnspiel reingefallen und Daten preisgegeben?

8 Antworten

Gewinn per Telefon ? Also passe auf. Immer dann, wenn dich jemand anruft und sagt, dass Du gewonnen hast und dies telefonisch von statten geht, hast DU NICHT gewonnen.

Alleine schon als die Zeitschrift zur Sprache kam hättest du misstrauisch werden müssen, denn was hat die Zeitschrift mit deinem Gewinn zu tun ? NICHTS! Und zusätzlich kommt dazu, das du in Vorleistung gehen sollst wegen angeblicher Steuern ? :D Echt lustige Leute. Auch einer Bestätigung durch einen anderen Bedarf es da NIE. Das machen die nur, damit die vor Gericht auf der sicheren Seite sind, da du ja zweimal JA gesagt hast und das bei verschiedenen Personen.

Wenn du wirklich mal gewinnst, so bekommst du das per Post mit einem Check. Ohne wenn und aber. Es sei denn es sind Millionen :D

Wie man darauf reinfallen kann ist mir unbegreiflich. Ehrlich. Und noch etwas wichtiges! Nehme nicht an Gewinnspielen teil. Warum ? Weil du dann in der Datenbank von ganz zwielichtigen Personen stehst die Dir auch irgendwas andrehen wollen. Das bedeutet, das dein Telefon in den nächsten Monaten heiß laufen wird. Glaube mir da mal. Es wird einem nichts Geschenkt im Leben ;)

Kleiner Tip, nieeemals am Telefon Verträge abschließen. Denn Du weißt nun sicher nicht wohin mit dem Widerruf, weil Dir die Adresse der Abzockfirma fehlt. Wenn Du sie doch kennen solltest, hast Du seit dem Telefonat 14 Tage Zeit die mündliche Bestätigung zu widerrufen.
Des Weiteren kannst Du Dich auch an die Verbraucherzentrale wenden, denn das Steuern wegfallen, aufgrund eines Zeitungsabos ist schlichtweg eine Lüge!

Guten Morgen,

ooohjeeee du arme.. 

Tja - diese Masche machen sie gerne - Vorne weg ein Gewinnspiel und im nach hinein ein Zeitungsabo.  Ist ja nichts als ein Telefonverkauf..

hast du mal nach der Telefonnummer gegoogelt ?
Weisst du noch wie die Firma heißt ?

Was sagt denn Google über diese Firma aus?

Der Telefonverkauf ist ein Instrument des Direktmarketing, wobei der ... ist es in der Bundesrepublik allerdings verboten.

Folgende Schritte kannst du unternehmen:

- Haustürgeschäfte und Telefonverkauf - können binnen 2 Wochen gekündigt werden. - IMMER Schriftlich mit Einschreibe/Rückschein.. 

- Lastschriftabbuchungen können bis zu 8Wochen? rückgängig gemacht werden und auch sperren zu lassen von der Bank. 

- Melde das der Bundesnetzagentur

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Oder um meine nichtjuristische Meinung kund zu tun: 
Im B2C ist Telefonakquise ohne ausdrückliches Einverständnis des Beworbenen absolutes No-Go. 
Im B2B ist es mMn ein Kaugummiparagraph. Was hier im Einzelfall unter "vermeintliches Einverständnis des Angerufenen´" zu verstehen ist wird wohl nur da jeweils zuständige Gericht klären können.

Bei den Mails gibt es meines Wissens das sog. 'Double Opt-in-Verfahren'. Heißt: Jemand, dem Sie eine Mail schicken, muss Ihnen ausdrücklich (nämlich 2x) bestätigt haben, dass er das möchte.

Deshalb ist es im B2B hilfreich, das vorab am Telefon zu klären: Sie rufen jemanden an, er will Unterlagen von Ihnen. Damit gibt er Ihnen seine Mailadresse und bestätigt ausdrücklich, dass Sie ihm etwas schicken dürfen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das noch entsprechend dokumentieren: Wer hat Ihnen wann welche Mailadresse und eben dieses Einverständnis gegeben?

Nur am Rande: Im B2C funktioniert das häufig über Gewinnspiele: Sie füllen einen Coupon aus - mit Ihrer Mailadresse - und setzen einen Haken, dass Sie '...weiterhin über neue Angebote informiert werden möchten' (oder ähnlich).

Naja jetzt hast du halt ein abo abgeschlossen. Schriftlicher widerruf, per fax und email. Abgesehen davon gibt es diese nummern, sie werden über callcenter geführt, man kann nur nicht darauf zurückrufen. Nur die können raustelefonieren.

Dies kann echt jedem passieren.Vorwürfe machst du dir schon selber genug.Also muss das keiner machen.Wenn du etwas schriftlich bekommst,sofort wiederrufen.Du hast normalerweise 14 Tage Zeit dafür.