Auf ein Gewinnspiel reingefallen und Daten preisgegeben?

8 Antworten

Gewinn per Telefon ? Also passe auf. Immer dann, wenn dich jemand anruft und sagt, dass Du gewonnen hast und dies telefonisch von statten geht, hast DU NICHT gewonnen.

Alleine schon als die Zeitschrift zur Sprache kam hättest du misstrauisch werden müssen, denn was hat die Zeitschrift mit deinem Gewinn zu tun ? NICHTS! Und zusätzlich kommt dazu, das du in Vorleistung gehen sollst wegen angeblicher Steuern ? :D Echt lustige Leute. Auch einer Bestätigung durch einen anderen Bedarf es da NIE. Das machen die nur, damit die vor Gericht auf der sicheren Seite sind, da du ja zweimal JA gesagt hast und das bei verschiedenen Personen.

Wenn du wirklich mal gewinnst, so bekommst du das per Post mit einem Check. Ohne wenn und aber. Es sei denn es sind Millionen :D

Wie man darauf reinfallen kann ist mir unbegreiflich. Ehrlich. Und noch etwas wichtiges! Nehme nicht an Gewinnspielen teil. Warum ? Weil du dann in der Datenbank von ganz zwielichtigen Personen stehst die Dir auch irgendwas andrehen wollen. Das bedeutet, das dein Telefon in den nächsten Monaten heiß laufen wird. Glaube mir da mal. Es wird einem nichts Geschenkt im Leben ;)

Grillmax  09.12.2016, 04:55

grossartige Hilfestellung - deine Vorwürfe helfen wirklich weiter....und sind dem Fragesteller mittlerweile selber klar.

DustFireSky  09.12.2016, 05:06
@Grillmax

Jetzt stell dich mal nicht so an. Andere hatten schon die Lösung genannt, also warum sollte ich das gleiche nochmals schreiben ? Das wäre totaler Unfug. Deshalb fand ich es sinnvoll Ihr die Mechaniken zu erklären.

Kleiner Tip, nieeemals am Telefon Verträge abschließen. Denn Du weißt nun sicher nicht wohin mit dem Widerruf, weil Dir die Adresse der Abzockfirma fehlt. Wenn Du sie doch kennen solltest, hast Du seit dem Telefonat 14 Tage Zeit die mündliche Bestätigung zu widerrufen.
Des Weiteren kannst Du Dich auch an die Verbraucherzentrale wenden, denn das Steuern wegfallen, aufgrund eines Zeitungsabos ist schlichtweg eine Lüge!

Guten Morgen,

ooohjeeee du arme.. 

Tja - diese Masche machen sie gerne - Vorne weg ein Gewinnspiel und im nach hinein ein Zeitungsabo.  Ist ja nichts als ein Telefonverkauf..

hast du mal nach der Telefonnummer gegoogelt ?
Weisst du noch wie die Firma heißt ?

Was sagt denn Google über diese Firma aus?

Der Telefonverkauf ist ein Instrument des Direktmarketing, wobei der ... ist es in der Bundesrepublik allerdings verboten.

Folgende Schritte kannst du unternehmen:

- Haustürgeschäfte und Telefonverkauf - können binnen 2 Wochen gekündigt werden. - IMMER Schriftlich mit Einschreibe/Rückschein.. 

- Lastschriftabbuchungen können bis zu 8Wochen? rückgängig gemacht werden und auch sperren zu lassen von der Bank. 

- Melde das der Bundesnetzagentur

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Oder um meine nichtjuristische Meinung kund zu tun: 
Im B2C ist Telefonakquise ohne ausdrückliches Einverständnis des Beworbenen absolutes No-Go. 
Im B2B ist es mMn ein Kaugummiparagraph. Was hier im Einzelfall unter "vermeintliches Einverständnis des Angerufenen´" zu verstehen ist wird wohl nur da jeweils zuständige Gericht klären können.

Bei den Mails gibt es meines Wissens das sog. 'Double Opt-in-Verfahren'. Heißt: Jemand, dem Sie eine Mail schicken, muss Ihnen ausdrücklich (nämlich 2x) bestätigt haben, dass er das möchte.

Deshalb ist es im B2B hilfreich, das vorab am Telefon zu klären: Sie rufen jemanden an, er will Unterlagen von Ihnen. Damit gibt er Ihnen seine Mailadresse und bestätigt ausdrücklich, dass Sie ihm etwas schicken dürfen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie das noch entsprechend dokumentieren: Wer hat Ihnen wann welche Mailadresse und eben dieses Einverständnis gegeben?

Nur am Rande: Im B2C funktioniert das häufig über Gewinnspiele: Sie füllen einen Coupon aus - mit Ihrer Mailadresse - und setzen einen Haken, dass Sie '...weiterhin über neue Angebote informiert werden möchten' (oder ähnlich).

Naja jetzt hast du halt ein abo abgeschlossen. Schriftlicher widerruf, per fax und email. Abgesehen davon gibt es diese nummern, sie werden über callcenter geführt, man kann nur nicht darauf zurückrufen. Nur die können raustelefonieren.

martagawenda 
Beitragsersteller
 09.12.2016, 04:35

04312569874

Kathyli88  09.12.2016, 04:44
@martagawenda

Man findet keine firma dazu. Wurde eindeutig als betrug eingestuft. Solltest du post bekommen, widerrufe das abo. Solltest du nur abbuchungen von deinem konto bekommen, lass diese zurückgehen. Dann ist dein geld wieder drauf. Diese müssten dann das geld anfordern, falls sie es machen, ignoriere es. Auch per inkasso. Ebenfalls ignorieren. Nur per gericht (was sie nicht machen werden) reagierst du. Schalte eine anzeige bei der polizei denn solche telefongeschäfte sind nicht erlaubt. 

respondereNon  09.12.2016, 04:53
@Kathyli88

Sehr gute Beratung! 

martagawenda 
Beitragsersteller
 09.12.2016, 04:29

Später ist man immer klüger.. Wie soll ich das denn jetzt wiederrufen ohne jegliche Daten von denen zu haben außer die Nummer

Kathyli88  09.12.2016, 04:33
@martagawenda

Die nummer die dich angerufen hat meine ich....

martagawenda 
Beitragsersteller
 09.12.2016, 04:18

Warum brauche ich es nicht zu sperren? Ich habe weder deren Anschrift noch E-Mail wie soll ich das machen ?

Kathyli88  09.12.2016, 04:25
@martagawenda

Warum solltest du denn? Wenn irgendeine ungerechtfertigte abbuchung von deinem konto stattfindet, dann lässt man diese lastschrift zurückgehen. Das dauert 1 sekunde und dann ist dein geld wieder auf deinem konto. Aber davor solltest du erstmal dafür sorgen dass es überhaupt eine unrechtmäßige forderung wäre. Momentan schaut es mal so aus:

Du hast ein abo abgeschlossen.

Du musst diesem widersprechen.

Wenn du keinen widerspruch machst, dann schicken sie dir deine gebuchten zeitschriften und buchen das geld von deinem konto ab. Und zwar völlig legal.wenn du dann dein konto sperren hast lassen, was übrigens bedeutet dass du gar nichts mehr mit dem konto machen kannst solange die sperrung aktiv ist, dann fordern sie halt ihre offenen posten schriftlich ein, und dann kommst auch nicht aus und musst es zahlen. 

Es gibt ja auch leute die abos wollen. Ich hab 2 zeitschriften abonniert die ich gerne lese. 

Auch wenn hier der abschluss in deinem dall dubios war. Dennoch legitim. Das gespräch wurde zum nachweis auch aufgezeichnet. Und das nächste mal denke nach, wenn dir jemand 1000€ geben will, wenn du ihm im gegenzug 76€ gibst. Würdest du das machen? 

martagawenda 
Beitragsersteller
 09.12.2016, 04:00

Wenn ich mein Konto sperren lasse und es wiederrufe bin ich aus dem schneider oder wie? Also direkt wenn ich Post bekomme wiederrufen?

Kathyli88  09.12.2016, 04:03
@martagawenda

So lange würde ich nicht warten. Du hast ein abo abgeschlossen. Ab diesem zeitpunkt hast du eine2 wöchige widerrufsfrist. Wenn die dir erst nach dieser frist post schicken, kannst du auch nicht widerrufen. Und es ist ja logisch, dass sie dir erst nachher post schicken, denn davor wartet man ja eben ab ob nicht noch ein widerruf kommt. Wenn keiner kommt, bedeutet das der jenige will sein abo, und es wird geschickt.und dein konto brauchst auch nicht sperren lassen

Kathyli88  09.12.2016, 04:17
@martagawenda

Also im endeffekt, du weißt ja mit sicherheit bei welcher firma du ein abo abgeschlossen hast. Wenn nicht findest du es über die telefonnummer heraus (google) dann machst du einen widerspruch, vorlagen dazu findest du ebenfalls im internet, und schickst diesen per fax und per mail. Per fax und mail deshalb, damit du einen nachweis hast WAS, WANN und WOHIN du diesen widerspruch geschickt hast. Per post kannst du den inhalt des schreibens nämlich nicht beweisen, auch wenn du es per einschreiben schickst. Sollte dennoch von deinem konto abgebucht werden, was höchstwahrscheinlich nach fristgerechtem widerspruch nicht der fall sein wird, lässt du diese lastschrift zurückgehen (1 klick im online banking) solltest du dann zahlungsaufforderungen  bekommen, widersprichst du diesen ebenso. Interessieren muss es dich dann erst falls sie es einem amtsgericht zur einforderung geben, was aber dann nicht passieren wird, denn du hast ja dank fax und mail einen nachweis. Und wenn doch, dann würdest du einen widerspruch beim amtsgericht machen und spätestens dann würdest du recht kriegen. 

Dies kann echt jedem passieren.Vorwürfe machst du dir schon selber genug.Also muss das keiner machen.Wenn du etwas schriftlich bekommst,sofort wiederrufen.Du hast normalerweise 14 Tage Zeit dafür.