Anzeige wegen ,,Missachtung" der Vorfahrt?

5 Antworten

Naja, mach dir mal nicht gleich ins Hemd, hatte in den bald 3 Jahren auch schon ein paar "Situationen" (u.a. beim Reißverschluss noch "mit der Brechstange" reingedrängelt (hat dann an der Ampel danach Fenster runter und mich vollgelabert, ich hab den Typen noch nichtmal angeschaut und auch keinen Mittelfinger oder so), einen nicht reingelassen oder auch schon welche, die noch unbedingt rüber mussten und mich ausgebremst haben und umgekehrt.

Und davon ist bisher nicht einmal was gekommen (man kriegt ja wohl einen Brief/Bescheid wenn man angezeigt wurde oder?), solange nichts/niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist, sehe ich auch keinen wirklichen Grund darin, jemanden wegen sowas "anzusche*en".

Hallo MariaTollero,

von einer Gefährdung würde ich jetzt auch nicht ausgehen, denn aus Deiner Schilderung geht hervor, dass er genügend Zeit hatte sich auf die Situation einzustellen.

Wenn dann liegt hier allenfalls eine Behinderung des Vorfahrtsberechtigten vor und hier ist zu Unterscheiden, ob:

  • nur eine Behinderung oder
  • eine wesentliche Behinderung

vorlag, denn nur die wesentliche Behinderung ist zu ahnden.

Für die wesentliche Behinderung sieht der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog folgenden Bußgeldbescheid vor:

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Tatbestandsnummer: 108106

Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert +) wurde.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 33 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein

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mit fristgerechter Zahlung der 25,00 Euro hätte sich die Angelegenheit erledigt.

Probezeitrelevante Eintragungen und Folgen sind nicht vorgesehen.

Aber ich persönlich halte es für recht unwahrscheinlich, dass er Dein Ordnungswidriges Verhalten anzeigt.

Vermutlich wird da Garnichts nachkommen.

Schöne Grüße
TheGrow

Immer ruhig. Nicht wegen jeder Sache wird man auch angezeigt.

Hier steht es Aussage gegen Aussage, es ist jedoch nichts passiert.

Daher wird derjenige zu 99% keine Anzeige erstatten.

MariaTollero 
Beitragsersteller
 24.04.2016, 17:59

Danke für den Ratschlag, aber auf Gutefrage.net habe ich schon viele dieser Fälle gelesen, und unter anderem werden viele Leute wegen vielen irrsinnigen Dingen angezeigt 0.0 

turnmami  24.04.2016, 18:04
@MariaTollero

Ja, das stimmt. Aber wieviele Beinah-Unfälle gibt es täglich auf der Straße. Wenn hier immer alle angezeigt werden würden, dann wäre die Polizei mit nichts anderem beschäftigt. 

mach dir keine so großen Sorgen, ich bin mir ziemlich sicher, dass du hier keine Anzeige bekommst

ronnyarmin  24.04.2016, 22:28
@MariaTollero

...unter anderem werden viele Leute wegen vielen irrsinnigen Dingen angezeigt

Jemanden anzuzeigen heisst doch nicht, dass der Angezeigte irgendeine Schuld hat. Die wird, nachdem angezeigt wurde, doch erst geprüft.

Wegen so eine Bagatelle wirds aber erst gar keine Anzeige geben.

der wird dich nicht anzeigen. wie will er es denn beweisen?

und mal ehrlich, wer von weitem schon sieht, dass wer abbiegt, der muss seine Geschwindigkeit drosseln.

hatte auch schon öfter solche Situationen. Da muss man frech und aggressiv sein! Bleib stehen/ leg den Rückwärtsgang ein, und rede mit ihm mit einen ernsten Ton. Das mach ich immer und dann sind sie still.

Natürlich nur wenn du recht hast, wenn es tasächlich dein Fehler ist dann solltest du weiterfahren haha