Anzeige von der Polizei wegen geplatzter Lastschrift - was kann ich jetzt tun?
Am Mittwoch habe ich einen Brief von der Polizei bekommen und war erst einmal mehr als verwundert. Dann der Hammer. Ich habe eine Anzeige bekommen weil eine Lastschrift mangels Deckung wohl vor einem Jahr nicht eingelöst wurde. Es handelt sich gerade mal um eine kleine Summe von 14,95€. Ich konnte mich daran gar nicht mehr erinnern, es handelte sich um einen Kauf in einem Geschenkeladen vor einem Jahr. Kann sein, dass ich auch mal Post bekommen habe, aber da mein Leben sowieso in der letzten Zeit nur chaotisch verläuft ist das wohl irgendwie Untergegangen. Wieso kommt jetzt auf einmal die Polizei mit so etwas? Bekommt man denn nicht normalerweise einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid vom Gericht? Ich bin schon ganz schön geschockt. Ich habe gestern den ganzen Tag die Bude auf den Kopf gestellt und die Kontoauszüge vor einem Jahr durchsucht und auch noch in den alten Briefen gestöbert und ich habe die Unterlagen zum Glück noch gefunden. Ich habe nun Heute Morgen sofort die betreffende Summe per Online Banking überwiesen. Was kann ich nun mit der Anzeige machen? Ich muss mich ja dazu schriftlich äußern. Wie komme ich da nun am besten heraus? Danke für Eure Antworten.
12 Antworten
Man sollte sich schonmal recht intensiv um seine Geldangelegenheiten kümmern, dazu gehört auch die Post. Sehr wahrscheinlich hast Du zumindest eine Nachricht deiner Bank erhalten dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde.
Zunächst mal ist es so das die Poliziei mit Mahnbescheiden etc. nichts zu tun hat, das ist Zivilrecht. Vermutlich hat der Inhaber des Ladens die Kostengüntigere Variante über die Anzeige gewählt. Sowas hebt die Zahlungmoral meist erheblich, wie sich ja bei Dir gezeigt hat. Die anzeige hast Du aber nun trotzdem an der Backe. Schildere einfach auf dem Anhörungsbogen dass Du bei der damaligen Bezahlung davon ausgegangen bist das Dein Konto noch genug Deckung aufwies und Du das ganze bedauerst und natürlich sofort bezahlt hast. Wenn Du nicht schon mehrere solcher Sachen fabriziert hast wird das Ganze sehr wahrscheinlich eingestellt.
Lass es Dir aber eine Lehre sein.
Du solltest Dich mit dem Geschenkladen in Verbindung setzen und das Mißverständnis aufklären. So hast Du die Möglichkeit die Sache zu bereinigen.
Wegen der Anzeige solltest Du wissen, dass eventl. der Geschenkladen Dich angezeigt hat. Möglicherweise zieht er die Anzeige zurück, wenn das Geld bezahlt ist.
Bei der Polizei bist Du nicht verpflichtet irgendetwas mitzuteilen. Du mußt auch zu keiner Vorladung erscheinen. Trotzdem wäre es vernünpftig eine kurze formlose Mitteilung zu schicken, dass Du mit dem Geschenkladen in Verbindung steht und das Geld inzwischen bezahlt hast. Weitere Angaben, außer Deine Personenangaben machst Du am besten nicht, auch wenn in dem PolizeiSchreiben noch etwas gefragt wird. Ruft die Polizei Dich an, dann lege sofort auf.
Eine Lastschrift wird aufgrund eines Einzugsverfahrens erteilt. Das Einzugsverfahren geht mit allen Risiken zu Lasten des Einziehenden. Anders als beim Scheck, bei dem man bei mangelnder Deckung Scheckbetrug begeht, ist nur durch das Lastschriftverfahren keinerlei Betrugsabsicht gegeben. Trotzdem braucht ein Gläubiger kein gerichtliches und kaufmännische Mahnverfahren bestreiten. Er kann ohne weiteres Strafanzeige wegen Betrug stellen, da der zu Leistende ja den Gegenwert erhalten hat. Durch die Zahlung ist das Verfahren allerdings geheilt.
Bei Zahlungsverzug differiert die Justiz, anders als bei Diebstahl. Der Unterschied zwischen Diebstahl und Zahlungsverzug ist der, dass der Diebstahl eine Wegnahme ohne Einwilligung ist.
Du solltest zum einen dich schriftlich in den Anhörungsbogen der Polizei äußern und auch gleich einen Beleg zur Regulierung dem Schreiben beifügen.
Damit wäre das strafrechtliche Verfahren vermutlich zunächst ausgeräumt.
Zum weiteren solltest du auch der damaligen Einkaufsstätte kurz und knapp mitteilen, dass es sich um ein Über-/bzw. Versehen handelt und du sofort die Zahlung vorgenommen hast. Somit dürfte auch die zivilrechtliche Sache erledigt sein.
Einfach darlegen, wie diese Sache zustande gekommen ist. Ich gehe davon aus, daß bei einem solchen Betrag, keine große Aktion daraus gemacht wird. Da die Unterlagen noch vorhanden sind, ist die Sache doch ziemlich eindeutig und schnell zu klären.
Das ist natürlich Unsinn. Genau so wenig wie ein Diebstahl dadurch ungeschehen wird, daß der Dieb die Zigaretten 6 Monate später wieder in den Laden zurück bringt.