Anträge für Wohngeld und BAB wurden abgelehnt was nun?

3 Antworten

Versuch es doch mit einem Widerspruch. Und reich alle Unterlagen neu ein, auch die Verbindlichkeiten die deine Schwiegereltern haben und lass es neu berechnen. Sonst fällt mir auch nix ein. Alles Gute!

smy104 
Beitragsersteller
 17.07.2013, 13:45

Widerspruch wurde von mir schon abgelegt. Jedoch habe ich da kein gutes Gefühl.

Eigentlich sind deine Eltern dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,da du verheiratet bist,dein Ehepartner ist nun für deinen Unterhalt zuständig !!! Nur wenn ihr euren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen sicherstellen könnt,würden wieder die Eltern in Anspruch genommen.Normalerweise sind sie bis zur 1. abgeschlossenen Ausbildung für deinen Unterhalt zuständig,sollten sie Leistungsfähig sein.Das trifft auch auf deine Frau zu,ihre Eltern müssten für sie aufkommen,wenn sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat.In wie weit deine Eltern / ihre Eltern über ihren Selbstbehalt hinaus noch weitere Beträge absetzen können,wie Ratenzahlungen für Kredite oder Ausgaben zur Fahrt auf Arbeit,müssten erst einmal geklärt werden,bevor man genaueres Sagen könnte.Aber wenn du keinen Anspruch auf Wohngeld oder BAB - hast,steht dir eine Aufstockung vom Jobcenter auf deine Ausbildungsvergütung zu.Wenn die 500 € dein Nettoeinkommen ist,müsste dein Brutto so um die 600 € liegen und auf diese 600 € Brutto hättest du einen Freibetrag von 200 €,der von deinem Nettoeinkommen abgezogen würde.Du hättest also noch ein anrechenbares Einkommen von 300 € Netto + 184 € Kindergeld = 484 € anrechenbares Einkommen.Du hättest einen Anspruch von 345 € Regelsatz + 50 % der angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung,die anderen 50 % stünden deiner Frau zu.Bekommt sie Bafög gezahlt und Kindergeld,wird dieses bis auf 30 € Pauschal für Versicherungen,voll auf euren Bedarf angerechnet.

VirtualSelf  18.07.2013, 18:15

Aber wenn du keinen Anspruch auf Wohngeld oder BAB - hast,steht dir eine Aufstockung vom Jobcenter auf deine Ausbildungsvergütung zu.

Gewagte These, denn natürlich kann man den Lesitungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II nicht einfach ignorieren.

isomatte  19.07.2013, 08:22
@VirtualSelf

Guten Morgen VirtualSelf !!! Du hast recht,ich hatte es schon wieder vergessen,das man nur die ungedeckten Kosten für die Unterkunft und Heizung bekommt,wenn die Pauschale bei BAB - oder Bafög nicht ausreicht und das nicht als ALG - 2 Leistung gezählt wird obwohl es auch beim Jobcenter beantragt werden muss.Aber einen Antrag zu stellen,wenn man sonst nichts bekommt,kann ja nie schaden,mehr als ablehnen können sie ihn ja nicht ! Danke noch mal für deinen Hinweis.Wünsch dir ein schönes Wochenende !

Ämter... Leg Widerspruch ein mehr kannst du nicht machen.

Also wenn es beim Bafög nicht gut aussieht, muss ja jem. in der Lage sein diesen Satz beizusteuern? (Eltern deiner Frau)

Und ansonsten jeder von euch nen Nebenjob :/