Anrede beim Brief von Rechtsanwältin <--HILFE BITTE

3 Antworten

Hi EagleStrik.

Mir graut es, ganz ehrlich. Wie alt bist du? Und warum schreibst du einer Anwältin? Wenn du eine Abmahnung oder ähnliches bekommen hast, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, die ich dir empfehlen kann: Bist du über 18, dann such dir einen Anwalt oder zumindest jemanden, der sich damit wirklich richtig gut auskennt! Bist du unter 18, dann beiße in den sauren Apfel und beichte alles deinen Eltern, damit die sich einen Anwalt suchen!!! Alles andere solltest du lassen.

Wenn es um ein freudiges, tolles, oder ganz triviales Ereignis geht, dann ist "Sehr geehrte Frau Mustermann" absolut in Ordnung, und in diesem Fall auch "Mit freundlichen Grüßen".

Ich muss das schreiben: Mein Kommentar ist keine Rechtsberatung! Er spiegelt nur meine persönliche Meinung wider, für das Handeln ist der Fragesteller selbst verantwortlich.

Viel Glück, bei was auch immer, Thomas

EagleStrik 
Beitragsersteller
 16.08.2011, 20:51

Hallo Thomas, erst mal danke für deinen Kommentar. Ich persönlich brauche die Anwältin nicht, ich muss nur den Brief schreiben, weil ich schneller kann als derjenige der eigentlich der mandant ist. Übringends bin ich 17 Jahre alt und nein weder ich noch derjenige für dem ich das schreibe hat irgendwas angestellt. Du weißt selber bei manchen sachen muss man sich einen Anwalt zulegen...z.B. ....naja ich will es nicht sagen, aber wenn du nachdenkst wirst du draufkommen.

Einfach nur "Sehr geehrte Frau Mustermann". Berufe schreibt man eigentlich nicht hin. Wenn einen Dr. oder einen Prof. hat schreibt man "Sehr geehrte Frau Professorin Mustermann". Als Abschluss einfach "Mit freundlichen Grüßen". "Hochachtungsvoll" oder solche überschwänglichen Floskeln werden (meist zu recht) oft sarkastisch interpretiert. Mit freundlichen Grüßen reicht vollkommen.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Mustermann,

mit freundlichen Grüßen.

Dein Vorschlag für die Adresse ist richtig!