Anhängertransport Börse (ähnlich BlaBlaCar)?

1 Antwort

Das was du im Sinne hast, geht in den Bereich des "gewerblichen Güterverkehrs" rein. Du möchtest für einen Dritten was gegen Bezahlung von A nach B bringen.

Wenn Dein Gespann dabei mehr als 2,8 to zGG hat unterliegst du den Lenk- und Ruhezeiten, ab 3,5 to benötigst du eine Lizenz und musst auch eine Güterschadenhaftpflicht (Transportversicherung) haben.

Ist also nicht so einfach wie es zuerst scheint

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
jawasistdennlos 
Beitragsersteller
 26.03.2022, 13:43

Nach der Logik wären Portale wie blablacar, Mitfahrgelegenheit.de usw. auch verboten, da man gegen Bezahlung Personen transportiert, oder nicht?
Kein "Kunde" gibt mir den Weg vor sondern ich fahre von Stadt XY nach Stadt XZ und falls jemand etwas hat transportiere ich es, den Weg habe ich ja sowieso. Also das gleiche wie die Mitfahrportale nur mit Ware.
Und falls es wirklich verboten ist ist es halt so, wie so vieles mittlerweile 😁
Trotzdem danke!

Highlands  28.03.2022, 10:01
@jawasistdennlos
Nach der Logik wären Portale wie blablacar, Mitfahrgelegenheit.de usw. auch verboten, da man gegen Bezahlung Personen transportiert, oder nicht?

Ist auf jeden Fall ne Grauzone. Es hat sich halt noch keiner richtig drum gekümmert. Die Branche war mit UBER beschäftigt und hat die zerlegt - wenn du dich erinnerst.

Kein "Kunde" gibt mir den Weg vor sondern ich fahre von Stadt XY nach Stadt XZ und falls jemand etwas hat transportiere ich es

Wie bei einem Spediteuer bzw Transportunternehmer. Da sagt der Kunde auch nur "3 Paletten von Hamburg nach München" und ob der dann über Kassel oder Berlin fährt ist dem Kunden egal