Aneigen drohung bei kik von minderjähriger. Ernst oder belanglos?
Eine minderjähriger droht mir mich bei der Polizei anzuzeigen weil ich sie nach einem Normalen Bild gefragt habe. Sie fragte mich vorher nach einem Normalen Bild und später im Chat fragte ich sie erst nach einem Normalen Bild. Sie hat meine IP Adresse, ein Foto und meinen Vornamen. Ich bin 17 und habe echt Angst das sie mich dafür anzeigen kann. Ist da was dran? Oder macht die Polizei da nichts?
4 Antworten
Sie hat keine IP von dir, KIK geht mit ziemlicher Sicherheit über die KIK Server und nicht P2P.
Eine Anzeige ist natürlich möglich aber dafür braucht es auch einen Grund damit die Polizei oder das Gericht tätig wird.
Die frage nach einem normalen Foto ist kein Grund.
Generell solltest du die Finger weg lassen von allem das jünger als 15 ist.
Keine Angst
1. Du hast Sie nach einem Foto gefragt... das ist nichts weiter schlimmes
2. Eine solche Anzeige wäre aufwendig da du wahrscheinlich nicht im Fotoregister der Polizei bist und deinen Vornamen gibt es bestimmt auch nicht nur einmal ;)
Deine IP adresse könnte die Polizei herausfinden indem sie bei deinem Anbieter nachfragt, diese Daten werden aber nur kurz gespeichert (ca. 1 Woche) (Vorratsdatenspeicherung wurde ja verboten) deine IP Adresse ändert sich täglich und wenn du nicht mit einer Firmen-IP ins Internet gehst dann lässt sich nur ein bestimmter Ort bestimmen.
3. Sie könnte klagen auf:
"Sexuelle Belästigung ist eine Form von Belästigung, die insbesondere auf das Geschlecht der betroffenen Person abzielt."
"Sexuelle Belästigungen ohne körperliche Berührung sind auch heute nur strafbar, wenn sie eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Sexuelle_Bel%C3%A4stigung
Kann Sie sowas in deinem Chat nachweisen?
"Als Belästigung bezeichnet man im weitesten Sinne das nachhaltige Einwirken eines oder mehrerer Subjekte (z. B. einer Person) oder Objekte (einer Sache) auf ein oder mehrere Subjekte (z. B. der Zielperson), wobei es grundsätzlich entscheidend ist, dass es vom Opfer als beeinträchtigend oder schädigend wahrgenommen wird."
http://www.juraforum.de/lexikon/belaestigung
Wurde Sie beeinträchtigt durch dich? Kann Sie das ohne Zweifel nachweisen?
PädophilieSubstantiv, feminin - [primäres] sexuelles Interesse Erwachsener an Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/P%C3%A4dophilie
Auch das ist ausgeschlossen: ERWACHSENE du bist noch 17.
Das schlimmste was passieren könnte ist das du eine Verwarnung bekommst.
Aber ich denke das eine minderjährige kaum eine solche Anzeige durchboxen wird denn das kann eher nur ein Elternteil und spätestens bei: Papi ich hab mit einem 17-Jährigen geschrieben und dann ... wird eher Sie Probleme bekommen :P
LG hoffe mal dein Gewissen ist nun im klaren
PS
Deine Eltern sind sehr wahrscheinlich auch einige Jahre auseinander!
Was hat jetzt Kik damit zu tun?
Erstmal bist du ja selber minderjährig, wenn ich das richtig verstehe. Das ist dann erstmal irrelevant. Belästigung kann theoretisch trotzdem infrage kommen. Kommt halt auf die Situation an. Anzeige kann sie aber prinzipiell stellen. Ob was draus wird, ist eine andere Sache.
Aber mal ehrlich, man fragt nicht einfach Leute nach einem Foto. Da wäre ich auch nicht begeistert...
Gehen wir davon aus, dass du weder nach Bildern mit sexuellem Inhalt gefragt oder sie dazu gezwungen hast, dir irgendwas zu schicken...
... hast du dich rechtlich gesehen nicht strafbar gemacht.
Ich ging bei einem ähnlichen Fall, bei dem das Mädchen (kannte Sie aus der Schule) an die Öffentlichkeit ging (Mitschüler), mich anzeigte und beschuldigte, ich hätte Sie mehrmals über die Nachrichten-Funktion eines sozialen Netzwerks belästigt, gegen Sie vor.
Ich habe zwei Tage gewartet und Sie dann wegen Übler Nachrede nach §186 und Jugendstrafrecht angezeigt, was mir ein Taschengeldaufschlag von insgesamt 1500,- und ihr einen Schulverweis bescherte.