An wem soll ich mich wenden wenn die Polizei nichts tut?

4 Antworten

Es ist traurig, zu lesen, dass öffentliche Behörden wie die Polizei gegen solche Personen nichts unternimmt. "Terrorisieren" hört sich immer nach dem Straftatbestand der Nachstellung gemäß §238 StGB an. Allerdings ist für dessen zweifelsfreier Feststellung die Information über die Art und Weise des Terrorisierens nötig.

Auf jeden Fall hast du die Möglichkeit, falls die Polizei weiterhin keine Strafverfolgung aufnehmen sollte, dich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden, welcher dann bspw. die Möglichkeit hat, mittels einer Unterlassungsklage gegen das Verhalten des Beklagten vorzugehen.

"die Polizei weis bescheid " ist aber keine Anzeige, nehme ich an.

Dann geh, und erstatte Anzeige. Dann müssen sie!

Wende dich an einen Schiedsmann. Klingt doch sehr nach Nachbarschaftsstreit.

Was heißt "die Polizei weis bescheid "? Hast du eine Anzeige gestellt? Dann müssen die eigentlich in irgendeiner Form reagieren. Ansonsten bleibt dir natürlich eine einstweilige Anordnung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes zu beantragen. Dann ist jede weitere Belästigung und/oder Bedrohung in jedem Fall strafbewehrt, und muss polizeilich verfolgt werden. Schau mal hier rein.
https://www.recht.help/informationen/opferschutz/opferrecht-einstweilige-anordnung-nach-dem-gewaltschutzgesetz/