Als Techniker in den gehobenen Dienst der Polizei in NRW?
Hallo zusammen.
Gillt der staatlich geprüfte Techniker als Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung und erfüllt damit die Voraussetzung zum Einstieg in den gehobenen Dienst der Polizei in NRW?
2 Antworten
ganz klar ja- denn eine Aufstiegsfortbildung ist im rechtlichen Kontext etwas, dass auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbaut und für die Wahrnehmung einer Aufgabe mit einem größeren Verantwortungsbereich qualifiziert. Darüber hinaus würden aber auch schon drei Jahre Berufserfahrung nach Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung reichen um die Voraussetzungen für den gehobenen Polizeidienst zu erfüllen.
In Niedersachsen schon:
Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung erfolgt beispielsweise durch eine Meisterprüfung oder einen abgeschlossenen Bildungsgang zur staatlich geprüften Technikerin oder Betriebswirtin bzw. zum staatlich geprüften Techniker oder Betriebswirt.
Quelle: www.polizei-studium.de/mit_berufsausbildung,10.html
Ich kann mit nicht vorstellen, daß die gesetzlichen Bestimmungen bzgl. der Zugangsberechtigungen für Hochschulen sehr unterschiedlich sind, auch wenn Schule Ländersache ist ...
Gruß S.
Macht ja auch Sinn. Wenn die Abschlüsse dann auch sogar EU-tauglich sein sollen, muss man wohl mal einheitlich denken ...
Gruß S.
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 erhalten Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung- insofern also doch mal einheitlich geregelt.