Alkoholfreies Bier bestellt --> akoholhaltiges bekommen --> Polizeikontrolle
Was passiert, wenn ich in einer Kneipe ein akholfreies Bier bestelle, aber ausversehen eines mit Alkohol bekomme und dann in eine Polizeikontrolle komme?
Da ich ja noch in der Probezeit bin, darf ich 0Promille haben
14 Antworten
Als ob man das nicht schmecken würde.
Beim ersten Schluck ist also schon festgestellt, daß es kein alkoholfreies Bier ist. Also zurückgehen lassen und auf das alkoholfreie warten.
dann bist du schon besoffen genug
Wenn du so etwas nicht schmeckst, solltest du gar kein Bier trinken, wenn du noch Auto fahren willst. Du hättest sicherlich auch kein Verständnis dafür, wenn jemand seine Trunkenheit damit entschuldigt, dass er zwar Wasser bestellt hätte, aber Wodka serviert und er hätte den Unterschied nicht geschmeckt.
kosy3 Findeste nicht das Wasser und Vodka was ganz anderes ist als Bier und Alkoholfreies Bier.. ?
Sicherlich. Ich wollte genau damit deutlich machen, dass Unterschiede von jedem anders wahrgenommen werden und deswegen relativ sind.
Wer den Unterschied nicht schmecken kann, ist mit Cola, Wasser, Fanta oder Fruchtsaft wohl deutlich besser unterwegs. Und vor allem sicherer.
Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht, wie schon geschrieben wurde.
Ausweis weg, weil mit Alkohol gefahren. genau wie es im Gesetz steht.
Du bist für Dich verantwortlich, also bekommst Du auch eine Strafe.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und normalerweise schmeckt und merkt man den Unterschied.
Was passiert, wenn ich in einer Kneipe ein akholfreies Bier bestelle, aber ausversehen eines mit Alkohol bekomme
Das merkst du dann schon :-)
und dann in eine Polizeikontrolle komme?
Dann wäre es zu spät, ein Taxi zu rufen oder zu Fuß zu gehen.
Da ich ja noch in der Probezeit bin, darf ich 0Promille haben
Und spätestens jetzt immer Taxi fahren oder zu Fuß gehen.
Und:
- bis zu 1.500 Euro Bußgeld
- mindestens zwei Punkte in Flensburg
- Anordnung der Teilnahme an einem teuren Aufbauseminar
- Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
Außerdem:
- Fahrverbot ab 0,5 Promille
- Geldstrafe und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis
G imager761
.. und wenn man es nicht schmeckt?
sowas kann durchaus vorkommen