Alkoholfreies Bier bestellt --> akoholhaltiges bekommen --> Polizeikontrolle

14 Antworten

Als ob man das nicht schmecken würde.

Beim ersten Schluck ist also schon festgestellt, daß es kein alkoholfreies Bier ist. Also zurückgehen lassen und auf das alkoholfreie warten.

alex1302 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 13:51

.. und wenn man es nicht schmeckt?

sowas kann durchaus vorkommen

national2  16.02.2013, 13:52
@alex1302

dann bist du schon besoffen genug

kosy3  16.02.2013, 14:19
@alex1302

Wenn du so etwas nicht schmeckst, solltest du gar kein Bier trinken, wenn du noch Auto fahren willst. Du hättest sicherlich auch kein Verständnis dafür, wenn jemand seine Trunkenheit damit entschuldigt, dass er zwar Wasser bestellt hätte, aber Wodka serviert und er hätte den Unterschied nicht geschmeckt.

Baqii  16.02.2013, 14:51
@kosy3

kosy3 Findeste nicht das Wasser und Vodka was ganz anderes ist als Bier und Alkoholfreies Bier.. ?

kosy3  16.02.2013, 15:43
@Baqii

Sicherlich. Ich wollte genau damit deutlich machen, dass Unterschiede von jedem anders wahrgenommen werden und deswegen relativ sind.

michi57319  16.02.2013, 23:42
@kosy3

Wer den Unterschied nicht schmecken kann, ist mit Cola, Wasser, Fanta oder Fruchtsaft wohl deutlich besser unterwegs. Und vor allem sicherer.

Unwissenheit schüzt vor Strafe nicht, wie schon geschrieben wurde.

Ausweis weg, weil mit Alkohol gefahren. genau wie es im Gesetz steht.

Du bist für Dich verantwortlich, also bekommst Du auch eine Strafe.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und normalerweise schmeckt und merkt man den Unterschied.

Was passiert, wenn ich in einer Kneipe ein akholfreies Bier bestelle, aber ausversehen eines mit Alkohol bekomme

Das merkst du dann schon :-)

und dann in eine Polizeikontrolle komme?

Dann wäre es zu spät, ein Taxi zu rufen oder zu Fuß zu gehen.

Da ich ja noch in der Probezeit bin, darf ich 0Promille haben

Und spätestens jetzt immer Taxi fahren oder zu Fuß gehen.

Und:

  • bis zu 1.500 Euro Bußgeld
  • mindestens zwei Punkte in Flensburg
  • Anordnung der Teilnahme an einem teuren Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre

Außerdem:

  • Fahrverbot ab 0,5 Promille
  • Geldstrafe und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis

G imager761