Alkohol im Restaurant für Minderjährige bestellen
Ich (19 Jahre alt) war vor kurzem mit meiner Freundin (17 Jahre alt) im Restaurant und wir wollten uns etwas zu Trinken bestellen. Da ich der Fahrer war, wollte ich etwas Alkoholfreies und sie einen Caipirinha.
Als die Kellnerin dann die Bestellung aufnehmen wollte, meinte sie, dass sie uns den Caipi nicht verkauft, wenn er für meine Freundin ist. Ich log dann also, dass sie das alkoholfreie Getränk bekäme und ich den Caipi. Das war dann kein Problem; nachdem wir unsere Gläser bekommen haben, tauschten wir einfach.
Meine Frage ist jetzt, ob die Kellnerin Recht hatte mit ihrer Aussage und ob ich mich durch "Alkoholabgabe an Minderjährige" oder was auch immer, damit strafbar gemacht habe.
11 Antworten
Ja, hast du. sie hat Recht. Deine Freundin darf gesetzlich den Alk nicht trinken. Somit haftest du, da du ihr den gegeben hast. Die Kellnerin ist raus, da sie ihn für dich gemacht hat.
Es ist das Recht jeden Lokals, Alkohol an die Personen auszuschenken, die es für richtig hält. Genau das gleiche ist es ja in einem Laden. Keiner kann gezwungen werden, etwas an eine Person zu verkaufen.
Ja, Brandweinhaltige getränke (also z.B. mit Schnaps) sind erst ab 18. Bier beispielsweise darf man aber schon mit 16 trinken. Aber mein Gott...die nummer mit dem "lügen" haben wir doch alle mal gemacht
die kellnerin hatte recht, und du hast unerlaubterweise alkohol an minderjährige abgegeben.
ahndung gemäss § 28 JuSchG ziffer 10 geldbusse biszu 50.000 euro.
Die Kellnerin war im Recht!