Alkohol an minderjährige ausgeschenkt

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 28 Abs. 4 i.V.m. Abs. 1 Nr. 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG), die mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Manche Bundesländer haben Bußgeldkataloge für Jugendschutzverstöße erlassen. In § 9 Abs. 1 JuSchG wird unterschieden, ob du Minderjährigen branntweinhaltigen Alkohol (Schnaps, Wodka...) oder sonstigen Alkohol (Bier, Wein...) gegeben hast, was natürlich auch Auswirkungen auf die Höhe der Geldbuße hat. Der bayerische Bußgeldkatalog (zu finden hier) unterscheidet dann auch noch zwischen Kindern bis 14 Jahren und Jugendlichen bis 18 Jahren.

Ich geh mal davon aus, dass es nichts Hochprozentiges war und die Minderjährigen alles Jugendliche waren. Ein Gewerbetreibender (also Gastwirt), für den die Regelsätze gemacht sind, müsste dann 1.000 Euro zahlen. Da es wohl nur deine minderjährigen Freunde waren, wären nach den Erläuterungen auf Seite 202 nur 20% anzusetzen.

Du solltest die daher auf eine Geldbuße von etwa 200 Euro einstellen, ggf. wird es sogar erhöht, weil du an mehrere Jugendliche Alkohol abgegeben hast. Dazu werden dir außerdem die Kosten des Verfahrens von 28,50 Euro auferlegt.

adk710  19.02.2015, 17:56

Danke für die Auszeichnung!

Ne du bist unter einfluss von Alkohol gewesen und warst "unzurechnungsfähig" zumindest würde ich vor Gericht behaupten dass es so war, damit die Strafe gemildert oder gar "vergessen" werden kann...

AhsokaT  16.02.2015, 17:35

Wegen so'nem Shit kommt keiner vor's Gericht. Und der Einfluss von Alkohol wird keinem Richter als Entschuldigung genügen.

MaxMM  16.02.2015, 17:38
@AhsokaT

Man wenn du keine Anhung hast dann melde dich nicht und verbessere mich nicht

Die Blutalkoholkonzentration zum Tatzeitpunkt ist ein wichtiger Anhaltspunkt für das Vorliegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung. Ab 2,0 Promille wird im Allgemeinen eine verminderte Schuldfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten ab 2,2 Promille. Ab 3,0 Promille wird im Allgemeinen eine Schuldunfähigkeit angenommen, bei Tötungsdelikten wegen der höheren Hemmschwelle im Allgemeinen erst ab 3,3 Promille.

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schuldunf%C3%A4higkeit&redirect=no

Warum tust Du sowas? Ich hoffe, Du bekommst eine ordentlich hohe Strafe!!!

Mohrenkopf  16.02.2015, 23:51

Bis du jetzt der neue Richter hier ?

Man beachte den Klischee und die Pauschalisierung.

MASTERofASKER  10.04.2019, 21:34

solche Kommentare sind alles andere als hilfreich!

atlas12 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 17:28

weil die beiden auf mich zu kamen mir 3 kurze in die Hand gedrückt haben und ich ihnen daraufhin 2 zurück gegeben habe . die beiden sahen dazu auch aus wie 18 und sie warne beide 17

Ja das kann sehr gut sein. Du sagst du hast nur mit ihnen getrunken aber die sehen das so, dass du dennen das besorgt hast oder halt sie dazu gebracht hast

atlas12 
Beitragsersteller
 16.02.2015, 17:30

Also es war so . Die beiden jungs sind auf mich zugekommen und haben mich gefragt ob ich mit ihnen einen kurzen trinken möchte da habe ich ja gesagt und die beiden haben mir daraufhin 3 kurze in die hand gedrückt . Dann habe ich ihnen 2 zurück gegeben und dann kam das Ordnungsamt allerdings würde ich behaupten das die genau wussten das die jungs auf mich zugekommen sind .

und ich welche höhe wenn mich eine erwartet. Oder wird die anzeige fallen gelassen ?